Sachsen setzt in der Corona-Pandemie künftig verstärkt auf das 2G-System und will damit einen weiteren Schritt hin zu mehr Normalität gehen. Die Möglichkeit, nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt zu gewähren, soll etwa für die Innengastronomie, Veranstaltungen in Innenräumen, Events von bis zu 5000 Personen, Hallenbäder, Saunen, Diskotheken und Clubs oder bei touristischen Busreisen gelten. Die Regelung ist in der am Dienstag vom Kabinett beschlossenen neuen Corona-Schutzverordnung als Optionsmodell formuliert.
Niemand sei verpflichtet, jeder könne das für sich selbst abwägen, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Wenn die Einrichtungen 2G nutzen, fallen Beschränkungen wie Maskenpflicht und das Abstandsgebot weg. Eine Einlasskontrolle ist Pflicht. Für Kinder unter 16 Jahren gilt das 2G-Modell nicht. Sie brauchen auch keinen Test, weil sie ohnehin in der Schule getestet werden. Ungeimpfte Beschäftigte der am 2G-Modell beteiligten Einrichtungen brauchen einen Test. Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, bekommen keinen Einlass in 2G-Einrichtungen.
Köpping zufolge gibt es mittlerweile neun Bundesländer, die vom 2G-Modell Gebrauch machen oder das demnächst umsetzen wollen. Die Ministerin nannte auch Bereiche, in denen das Modell keine Anwendung findet: Dazu zählen der Einzelhandel, der öffentliche Personennahverkehr und körpernahe Dienstleistungen wie Friseure. Wer am 2G-Modell teilnimmt, muss das drei Tage vorher beim Gesundheitsamt anzeigen. Damit kann das Modell frühestens ab Sonntag angewendet werden.