Scharfe DEHOGA-Kritik: Staatliche Einmischung beim Mindestlohn unterlassen

| Politik Politik

Wenn es nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geht, könnte der Mindestlohn in Deutschland 2026 auf rund 15 Euro steigen. Der DEHOGA kritisiert den Vorstoß scharf.  

Mit der Forderung, den Mindestlohn auf 15 Euro anzuheben, stelle der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum wiederholten Mal die unabhängige Arbeit der Mindestlohnkommission in Frage und entwerte sie letztlich, sagt der DEHOGA. Die Höhe des Mindestlohns dürfe nicht von Politikern in Wahlkampfzeiten instrumentalisiert werden. Politik müsse verlässlich sein. Der DEHOGA lehnt daher die ständige Einmischung der Politik und eine staatliche Lohnfestsetzung ab. Nicht nur die Arbeit der Mindestlohnkommission gelte es zu respektieren, sondern insbesondere auch die Tarifautonomie.

Heil hatte die Mindestlohnkommission in dieser Woche aufgefordert, bei ihrer nächsten Entscheidung über die Mindestlohnhöhe im kommenden Jahr den Referenzwert der Europäischen Mindestlohnrichtlinie von 60 Prozent des Medianlohns im Land zu berücksichtigen. In einem Interview drohte er implizit für den Fall, dass man diesem Vorschlag nicht folgt, ein erneutes Eingreifen des Gesetzgebers an.

Dabei hatte die Große Koalition sich nach der Einführung des 8,50-Euro-Mindestlohns im Jahr 2015 darauf verständigt, dass es keinen politisch festgesetzten Mindestlohn geben sollte. Die Entscheidung über weitere Erhöhungen wurde einer unabhängigen Kommission übertragen. Diese Verabredung wurde mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro bereits einmal gebrochen.

„Die ausgewogene Zusammensetzung der Mindestlohnkommission hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst ist und dieser gerecht wird. Wir erwarten, dass die Politik die Arbeit der Mindestlohnkommission respektiert“, argumentiert der DEHOGA.

Die von Heil erwähnte EU-Richtlinie enthalte keine feste Vorgabe zur Höhe der Mindestlöhne. Dass Mindestlöhne 60 Prozent des Medianeinkommen betragen sollten, sei lediglich eine mögliche Orientierungsgröße. In Deutschland gelte der fünfthöchste Mindestlohn der EU, so der DEHOGA.

„Eine weitere staatliche Anhebung des Mindestlohns würde für die Mehrzahl unserer Betriebe erneut einen fatalen Druck auf das gesamte Lohngefüge und massive Personalkostensteigerungen verursachen. Wirtschaftliches Arbeiten wird für unsere Betriebe immer schwerer. Bereits jetzt gehören die gestiegenen Personalkosten zu den größten Herausforderungen für unsere Betriebe. So lagen die Arbeitskosten im Gastgewerbe laut Statistischem Bundesamt im 4. Quartal 2023 um 31,1% höher als im 1. Quartal 2022. Das Gastgewerbe hat damit in den letzten Jahren den höchsten Anstieg der Arbeitskosten im Branchenvergleich zu verzeichnen. Fakt ist: Unsere Betriebe sind es, die Arbeitsplätze sichern und neue schaffen. Höhere Löhne müssen dort zunächst einmal erwirtschaftet werden“, schreibt der Verband an seine Mitglieder.

Die Wortmeldung des Bundesarbeitsministers sei rein wahltaktisch motiviert und im Übrigen rechtlich auch nicht zutreffend. Auch der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberspitzenverbands BDA, Steffen Kampeter, der die Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission anführt, hat auf die Äußerungen des Ministers in reagiert:

„Das Wahlkampfgetöse des Bundesarbeitsministers um den Mindestlohn und das Tariftreuegesetz schadet dem sozialpartnerschaftlichen Miteinander. ... Wie unabhängig kann eine Kommission sein, wenn Mitglieder der Bundesregierung bestimmte Erwartungen zukünftiger Ergebnisse in Abhängigkeit von Wahlterminen formulieren? Selbstverständlich wird sich die Kommission auch zukünftig an nationale und internationale Vorgaben halten. So gilt dies für die Tariflohnentwicklung genauso wie für den sogenannten Medianlohn. Dies sind aber Orientierungsgrößen, die kein bestimmtes Ergebnis vorgeben. Die Politik tut gut daran, der Kommission den notwendigen Respekt für ihre Arbeit und ihre Unabhängigkeit zu zollen. Ansonsten bedeutet dies de facto das Ende der unabhängigen Mindestlohnkommission.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesernährungsminister Alois Rainer sieht angesichts der Teuerung bei Nahrungsmitteln keinen Raum für weitere Preisaufschläge etwa für mehr Tierwohl oder auf stark gezuckerte Getränke. «Das kann ich nicht verantworten», sagte Rainer.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG haben sich auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag für das baden-württembergische Gastgewerbe geeinigt. Die Übereinkunft umfasst eine Laufzeit bis zum 31. März 2028. Kern der Einigung ist eine schrittweise Erhöhung der Löhne und Gehälter in insgesamt drei Phasen.

Das neue Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist in Kraft. Durch digitale Buchprüfungen und automatisierten Datenaustausch will der Zoll illegale Beschäftigung effizienter aufdecken. Während das Gastgewerbe auf weniger Bürokratie hofft, wachsen die Anforderungen an die Dokumentationspflichten der Betriebe.

Der Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung übt deutliche Kritik an den Plänen des Finanzministers zur Preisprüfung in der heimischen Gastronomie. Er sieht die Verantwortung für die Inflation bei den hohen Energiekosten sowie staatlichen Abgaben.

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.