Schlag ins Kontor: Hotelverband mit scharfer Kritik an OTAs

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Die ZEW-Studie über die Positionierung von Hotels in den großen Buchungsportalen hat in den vergangenen Tagen für reichlich Wirbel gesorgt (Tageskarte berichtete). Denn so langsam dringe auch ins Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit, was die Hoteliers längst wüssten, wie es IHA-Chef Markus Luthe in seinem aktuellen Blog beschreibt: Buchungsportale im Internet seien bei weitem nicht so verbraucherfreundlich, wie sie sich selbst gerne inszenieren würden. Insbesondere die für den Verbraucher so wichtigen Rankings der Plattformen hätten ihre Unschuldsvermutung verloren, ist der Verbandschef überzeugt. 

„Buchungsportale machen die Rangliste ihrer empfohlenen Suchergebnisse durch die Berücksichtigung der Preisdifferenzen von Faktoren abhängig, die zwar für das Portal zur Gewinnmaximierung relevant sind, aber nicht in Einklang mit dem Kundeninteresse stehen müssen“, erklärt dazu Reinhold Kesler, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Digitale Ökonomie“ und Ko-Autor der Studie. 

In das gleiche Horn stößt das das Bundeskartellamt, dass Mitte Dezember ein Konsultationspapier zu seiner „Sektoruntersuchung Vergleichsportale“ veröffentlichte und sich darin umfassend auch mit sämtlichen Buchungsportalen und Metasearchern im Hotelmarkt auseinandersetzte. Das Kartellamt kam laut Luthe zur vorläufigen Schlussfolgerung, dass typischerweise Transparenzpflichtverstöße, Irreführung oder verdeckte Werbung und somit Lauterkeitsrechtsverstöße vorlägen. Die Ermittlungen hätten aufgedeckt, dass bei vielen Portalen in der Hotellerie die Höhe der Zahlungen auch ins Ranking einfließen. Dieses sei also keineswegs das für den Nutzer beste Suchergebnis. Die ZEW-Studie sei nun ein weiterer Schlag ins Kontor verbliebener OTA-Glaubwürdigkeit.

Booking.com hat ebenfalls zur ZEW-Studie Stellung bezogen: „Die Rankings auf Booking.com basieren auf einem automatisierten Algorithmus, der aus Kundenfeedback aufgebaut ist. Dabei ist die Konversionsrate der stärkste Einflussfaktor für das Ranking. Unterkünfte mit einer guten Konversionsrate (also solche, die immer wieder gebucht werden), zeigen, dass sie von Kunden gut angenommen werden. Diese Unterkünfte – die oft tolle Preise, Fotos, Beschreibungen und Bewertungen aufweisen – steigen in den Suchergebnissen tendenziell auf. Kunden neigen gerne dazu, keine Unterkünfte mit erhöhten Preisen zu buchen. Unsere Daten belegen, dass Partner negative Auswirkungen auf das Geschäft, das sie auf der Plattform generieren können, sehen, wenn sie nicht die besten Preise auf Booking.com angeben.“

Das Bundeskartellamt sieht das in seiner Untersuchung zu Internet-Vergleichsportalen (Tageskarte berichtete) etwas anders. Die Untersuchung zahlreicher Vergleichsportale aus den Dienstleistungsbereichen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen habe den Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße in einigen Punkten erhärtet, so die Mitteilung. Die betroffenen Unternehmen haben nun Gelegenheit, zu dem Konsultationspapier Stellung zu nehmen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Internet-Vergleichsportale sind ein wichtiges Werkzeug, solange sie objektive und unverfälschte Ergebnisse liefern. Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen.“

Luthe vom Hotelverband bemängelt darüber hinaus, dass, nach einer Testphase in Asien, Booking gerade sein Produkt Booking.Basic nun wohl auch in Europa eingeführt hat. Mit Booking.Basic sichert sich das Hotelportal den besten Preis für ein Hotelzimmer auch, wenn das Hotel diesen gar nicht direkt dort eingestellt hat, wie auch Markus Luthe vom Hotelverband in einem aktuellen Blogpost berichtet.

Markus Luthe kritisiert, dass der Marktführer ohne jede (Vor-)Ankündigung und ohne eine Chance zum Opt-out für die Hotels […] die unternehmerische Preissetzungsfreiheit der Hoteliers weiter unterminiere: „Mit Booking.Basic bietet das Portal über dritte Vertriebspartner auch selbst dann immer die günstigste Rate eines Hotels an, wenn diese vom Hotel Booking.com bewusst gar nicht zur Verfügung gestellt wird. Auch dies erscheint mir kartell- und schuldrechtlich fragwürdig. Gelebte Partnerschaft auf Augenhöhe ist das auf jeden Fall nicht.“


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