Schwedischer Gerichtshof untersagt Booking die Anwendung von Best-Preis-Klauseln

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Nach Belgien in der letzten Woche wird es nun auch für die Ratenparitätsklauseln in Schweden eng. Der Gerichtshof des Landes für Patente und Märkte hat entschieden, dass Booking Ratenparität von Hotels nicht mehr einfordern darf.

Der schwedische Hotelverband VISITA hatte im Herbst 2016 eine entsprechende Klage gegen die Best-Preis-Klauseln von Booking beim zuständigen Gerichtshof  eingereicht, nachdem das schwedische Kartellamt zuvor in einer konzertierten Aktion mit den französischen und italienischen Wettbewerbsbehörden sogenannte „enge“ Best-Preis-Klauseln als zulässig eingestuft und nicht beanstandet hatte.

Das Urteil wird drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Booking.com kann noch innerhalb von drei Wochen Berufung einlegen, über die dann voraussichtlich im nächsten Jahr rechtskräftig entschieden würde. Im Einzelnen urteilte der Schwedische Gerichtshof für Patente und Märkte wie folgt:

  1. Booking darf Ratenparität von Hotels nicht mehr einfordern;
  2. Booking muss es unterlassen, Hotels durch niedrigere Kommissionssätze oder andere Anreize/Sanktionen zur Einhaltung von Ratenparität anzuhalten;
  3. Booking muss seine Hotelpartner in den Verträgen über diese Auflagen informieren.

"Nach der Entscheidung des belgischen Parlaments sind Ratenparitätsklauseln bereits in fünf europäischen Ländern verboten", gibt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen. "Nach Deutschland (Beschlüsse des Bundeskartellamtes 2013 und 2015), Frankreich (Gesetz 2015), Österreich (Gesetz 2017), Italien (Gesetz 2017) und Belgien (Gesetz 2018) wäre Schweden somit das sechste Land, wenn das heutige Urteil des Schwedischen Gerichtshofs für Patente und Märkte Rechtskraft erlangt. Das ist eine gute Entwicklung für Hotels und Verbraucher gleichermaßen."

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