Sieben Prozent Gastro-Mehrwertsteuer noch nicht im Entwurf für Bundeshaushalt 2024

| Politik Politik

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 beschlossen. Die Beibehaltung der sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie ist darin nicht enthalten, da innerhalb der Ampelfraktion noch keine Verständigung über die entsprechend notwendige Gesetzesänderung zur Entfristung der vorliegt. Der DEHOGA Bundesverband sagt, dass dies zu erwarten gewesen sei. Das Thema werde nun Gegenstand der sich anschließenden Haushaltsberatungen sein, so der Verband, und ruft die Gastronomen und Hoteliers bundesweit auf, die notwendige Überzeugungsarbeit bei den Politikern in den Wahlkreisen leisten.

Der Verband führt aus, dass eine Steuererhöhung zum 1. Januar 2024 eine Katastrophe für die Betriebe wäre und zu einem Preisschock für die Gäste führe – mit fatalen Folgen für die Gesellschaft, unsere Gäste, unsere Mitarbeiter, den Staat und unsere Gastgeber.

Mit seiner unserer Publikation „Sieben Wahrheiten zu 7% Mehrwertsteuer auf Speisen“ stellen der DEHOGA dar, warum die Beibehaltung der sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen, aus seiner Sicht, für alle die beste Lösung sei.

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 in dieser Woche beschlossen. Die Bundesregierung hatte lange um die Aufstellung des Etats gerungen. Dem Entwurf zufolge sollen die Ausgaben deutlich auf 445,7 Milliarden Euro zurückgehen.

Nach krisenbedingten Mehrausgaben der Vorjahre wegen der Corona-Pandemie und der Energiepreiskrise soll nun ein Sparkurs eingeschlagen werden. Die Neuverschuldung soll 2024 bei 16,6 Milliarden Euro liegen. Damit soll die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse eingehalten werden.

Arbeitgeber unterstützen Haushaltspläne

Aus der Wirtschaft kommt Unterstützung für die Haushaltspläne der Bundesregierung. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sagte der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch: «Der Konsolidierungskurs des Bundesfinanzministers ist richtig. Wir brauchen Nachhaltigkeit auch in der Finanzpolitik. Wir unterstützen die Ampel-Regierung in diesem Bemühen.» Dulger sprach von einem kraftvollen Signal der Stabilität angesichts aktueller Unsicherheiten auf den internationalen Finanzmärkten.

Der Arbeitgeberpräsident mahnte zugleich eine Begrenzung der Beiträge für die Sozialversicherungssysteme an. «Wir brauchen eine Sozialversicherungsbremse und einen klaren Fahrplan, wie die Beitragssätze wieder auf unter 40 Prozent begrenzt werden können», sagte er.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.