Söder für Testpflicht an Flughäfen

| Politik Politik

Angesichts steigender Zahlen von Corona-Neuinfektionen hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) seine Forderung an den Bund nach einer Test-Pflicht für Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten bekräftigt. «Wir brauchen verpflichtende Tests an Flughäfen, unbedingt - und zwar so schnell wie möglich. Verpflichtend, aber auch kostenlos», sagte Söder am Montag in München. Zugleich richtet Bayern freiwillige Teststationen an mehreren Flughäfen und Hauptbahnhöfen und an drei Grenzübergängen zu Österreich auf den Autobahnen ein. 

Die Gefahr eines wachsenden Infektionsgeschehens durch viele Reisebewegungen in den Sommerferien müsse ernstgenommen werden, betonte Söder. «Wir machen uns weiter große Sorgen um den Urlaub.» Der Bund müsse nun den rechtlichen Rahmen für verpflichtende Tests schaffen. Bayern bereite derweil alles vor, um dann umgehend starten zu können.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die Ressortchefs der Bundesländer hatten am Freitag beschlossen, dass sich alle Reisenden aus Risikogebieten nach ihrer Rückkehr in Deutschland künftig kostenlos auf das Virus testen lassen können, aber nicht müssen. Während einige Politiker nun wegen vermeintlich zu starker Eingriffe in die Intimsphäre vor einem Zwang warnen, dringen andere - wie Söder - auf verpflichtende Tests.

An den Flughäfen München und Nürnberg gibt es bereits seit dem Wochenende Teststationen, an denen sich Reisende freiwillig und kostenlos auf den Corona-Erreger Sars-CoV-2 testen lassen können. 1500 Menschen haben dieses Angebot nach Angaben von Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) schon angenommen.

Mit Blick auf die Urlaubssaison entstehen laut Söder außerdem freiwillige Teststationen auf den Autobahnen an den Grenzübergängen zu Österreich in Walserberg, Pocking und Kiefersfelden. Für Bahnreisende werden Teststellen an den Hauptbahnhöfen München und Nürnberg eingerichtet.

Söder empfahl, dass die Risikogebiete noch einmal neu regional überprüft werden sollten – auch in Europa. Jeder Urlauber solle außerdem mit Blick auf die gegenwärtige lokale Infektionsentwicklung genau abwägen, ob das geplante Reiseziel wirklich guten Gewissens besucht werden könne.

Jurist: Verpflichtende Corona-Tests für bestimmte Reisende legitim

Verpflichtende Corona-Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten wären nach Einschätzung des Rechtswissenschaftlers Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg rechtmäßig. «Ein Test ist ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit», sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Montag. «Das Ziel des Infektionsschutzes ist aber legitim und der Eingriff zumutbar. Deshalb wäre ein verpflichtender Test verfassungsrechtlich zulässig.» Und: «Wer in Risikogebiete reist, muss damit rechnen, dass danach ein Test auf ihn zukommen könnte.» Derzeit prüft die Bundesregierung eine solche Regelung.

Auch eine Weitergabe der Kosten an Betroffene, wie sie etwa FDP-Chef Christian Lindner fordert, hält Kingreen für zulässig. «Zumindest Urlaubsreisen unternimmt man ja freiwillig, und wenn der Staat die Kosten trägt, sind am Ende alle als Steuerzahler beteiligt - auch die, die sich gerade keinen Urlaub leisten können.» Bei Dienstreisen wäre hingegen der Dienstherr oder der Arbeitgeber in der Pflicht.

Eine konkrete Rechtsgrundlage für Pflichttests sei allerdings auch nötig, und diese könne der Gesetzgeber wohl indes erst nach der Sommerpause im September oder Oktober schaffen, merkte Kingreen an. «Übergangsweise könnte man sich auf Generalklauseln zur Gefahrenabwehr in den Polizei- und Ordnungsgesetzen des Bundes und der Länder berufen.»

Juristisch weniger angreifbar wäre eine Verpflichtung zur Übernahme der Kosten nach Einschätzung des Juristen, wenn sie erst ab einem Stichtag in der Zukunft gelten würde. «Sonst könnten Betroffene dagegen klagen mit der Begründung, dass die Kosten beim Reiseantritt noch nicht absehbar waren.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.