Söder verfünffacht Bußgeld für Betriebe bei Corona-Verstößen auf 25.000 Euro

| Politik Politik

Nach der Corona-Masseninfektion auf einem Gemüsehof in Niederbayern hat die bayerische Staatsregierung das Bußgeld für Betriebe verfünffacht. Bei Verstößen gegen Hygieneauflagen werden künftig 25 000 Euro statt bislang 5000 Euro fällig. Das gilt auch für die Gastronomie.

Der DEHOGA Bayern empfiehlt vorsorglich, die bestehenden Hygienekonzepte für Gastronomie und Hotellerie im Freistaat nochmals auf deren Einhaltung zu überprüfen und gegebenenfalls nachzujustieren. Hierzu stellt der Verband Muster, Aushänge und Checklisten zur Verfügung.

Als weitere Konsequenz aus dem aktuellen Fall in Mamming (Landkreis Dingolfing-Landau) sollen während der Erntezeit landwirtschaftliche Betriebe in kürzeren Intervallen als bisher geprüft, das sei Tag und Nacht unangemeldet möglich, sagte Söder. Zudem sollten alle Saisonarbeiter in Bayern auf Corona getestet werden.

Auf einem großen Gemüsebauernhof in Mamming waren mehr als 170 Erntehelfer bei einer Reihenuntersuchung positiv auf das Coronavirus Sars-CoV-2 getestet worden. Fast 500 Menschen stehen dort nun unter Quarantäne und dürfen den Betrieb nicht mehr verlassen.

Auch in Berlin wird über höhere Bußgelder diskutiert: Mit Blick auf die Feiernden in Berlin Neukölln, die einen Polizeieinsatz ausgelöst hatten, sagte die örtliche Gesundheitssenatorin Kalayci: «Ich verstehe diese Menschen nicht.» Sie gehe fest davon aus, dass der Bezirk Ordnungswidrigkeiten verfolge. Den Bezirken seien die Parks, «wo Partys gemacht werden» sowie die Cafés, wo Menschen dicht beieinander sitzen, bekannt, ergänzte sie in der RBB-«Abendschau» und sprach sich für schärfere Kontrollen und gegebenenfalls auch höhere Bußgelder aus.

Angesichts steigender Zahlen von Corona-Neuinfektionen hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) seine Forderung an den Bund nach einer Test-Pflicht für Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten bekräftigt. «Wir brauchen verpflichtende Tests an Flughäfen, unbedingt - und zwar so schnell wie möglich. Verpflichtend, aber auch kostenlos», sagte Söder am Montag in München. Zugleich richtet Bayern freiwillige Teststationen an mehreren Flughäfen und Hauptbahnhöfen und an drei Grenzübergängen zu Österreich auf den Autobahnen ein.  (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.