Softwarefehler: Novemberhilfe in US-Dollar

| Politik Politik

Der Staat will Unternehmen und Selbstständigen mit großen Summen über den Teil-Lockdown in der Corona-Krise hinweghelfen. Doch die Software für eine reguläre Bearbeitung funktioniert noch nicht. Die staatlichen Hilfen fließen nicht vor Januar, bislang gab es lediglich eine Abschlagszahlung. Wie die Frankfurter Allgemeine berichtet, ist nun jedoch ein weiterer Softwarefehler aufgetreten. Laut Bericht seien die Hilfen in einer Reihe von Auszahlungsbescheiden in US-Dollar anstatt Euro angegeben. 

Wie der Vizepräsident der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt der Redaktion erklärte, seien vor allem Fälle betroffen, die nicht auf Anhieb automatisch bearbeitet werden konnten und bereits länger geprüft wurden. Durch die fehlerhafte Ausweisung des Gedbetrags seien die amtlichen Bescheide falsch. Laut Wirtschaftsministerium handele es sich jedoch nur um "einige wenige Fälle". Grund für die falsche Währung sei demnach ein Problem bei der Aktualisierung der Software. Die Zahlungen sollen sich dadurch jedoch nicht verzögern. 

Antragsberechtigt für die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe sind Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Gastronomiebetriebe (mit Ausnahme von Außerhausverkauf und Kantinen). Auch Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden als direkt betroffene Unternehmen angesehen. Gleiches gilt für Veranstalter, die ihre Einnahmen im Jahr 2019 ausschließlich aus Veranstaltungen generierten, die per Verordnung untersagt sind.

Auch indirekt Betroffene können antragsberechtigt sein, wenn sie nach nachweislich und regelmäßig (das heißt im Jahr 20197) mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den oben genannten Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen. Hier werden also zum Beispiel Wäschereien berücksichtigt

Hinzu kommen indirekt über Dritte Betroffene Unternehmen, mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen) erzielen. Das kann zum Beispiel ein Caterer sein, der über eine Veranstaltungsagentur eine Messe beliefert.

Verbundene Unternehmen sind dann antragsberechtigt für die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe sein. Liegt eine Antragsberechtigung vor, darf nur ein Antrag für alle verbundenen Unternehmen insgesamt gestellt werden.

Hier geht es zu den neuen „Fragen und Antworten zur Novemberhilfe und Dezemberhilfe“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als Bundestagsdrucksache vorliegt.

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.