Softwarefehler: Novemberhilfe in US-Dollar

| Politik Politik

Der Staat will Unternehmen und Selbstständigen mit großen Summen über den Teil-Lockdown in der Corona-Krise hinweghelfen. Doch die Software für eine reguläre Bearbeitung funktioniert noch nicht. Die staatlichen Hilfen fließen nicht vor Januar, bislang gab es lediglich eine Abschlagszahlung. Wie die Frankfurter Allgemeine berichtet, ist nun jedoch ein weiterer Softwarefehler aufgetreten. Laut Bericht seien die Hilfen in einer Reihe von Auszahlungsbescheiden in US-Dollar anstatt Euro angegeben. 

Wie der Vizepräsident der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt der Redaktion erklärte, seien vor allem Fälle betroffen, die nicht auf Anhieb automatisch bearbeitet werden konnten und bereits länger geprüft wurden. Durch die fehlerhafte Ausweisung des Gedbetrags seien die amtlichen Bescheide falsch. Laut Wirtschaftsministerium handele es sich jedoch nur um "einige wenige Fälle". Grund für die falsche Währung sei demnach ein Problem bei der Aktualisierung der Software. Die Zahlungen sollen sich dadurch jedoch nicht verzögern. 

Antragsberechtigt für die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe sind Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Gastronomiebetriebe (mit Ausnahme von Außerhausverkauf und Kantinen). Auch Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden als direkt betroffene Unternehmen angesehen. Gleiches gilt für Veranstalter, die ihre Einnahmen im Jahr 2019 ausschließlich aus Veranstaltungen generierten, die per Verordnung untersagt sind.

Auch indirekt Betroffene können antragsberechtigt sein, wenn sie nach nachweislich und regelmäßig (das heißt im Jahr 20197) mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den oben genannten Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen. Hier werden also zum Beispiel Wäschereien berücksichtigt

Hinzu kommen indirekt über Dritte Betroffene Unternehmen, mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen) erzielen. Das kann zum Beispiel ein Caterer sein, der über eine Veranstaltungsagentur eine Messe beliefert.

Verbundene Unternehmen sind dann antragsberechtigt für die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe sein. Liegt eine Antragsberechtigung vor, darf nur ein Antrag für alle verbundenen Unternehmen insgesamt gestellt werden.

Hier geht es zu den neuen „Fragen und Antworten zur Novemberhilfe und Dezemberhilfe“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.