Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer kann auch 2021 ausgesetzt werden

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Bund und Länder verlängern wegen der anhaltenden Corona-Pandemie eine steuerliche Erleichterung für Unternehmen.

Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer kann demnach auch für das Jahr 2021 ausgesetzt werden, wenn das jeweilige Unternehmen stark von der Krise betroffen ist. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen. Die Verlängerung sei ein deutliches Zeichen zur Unterstützung von Unternehmen und ihrer Liquidität, hieß es.

Die Vorauszahlung muss ein Unternehmer als eine Art Pfand leisten, wenn er seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen später als vorgeschrieben abgeben will.

Da die Frist für diese Voranmeldungen sehr kurz ist, machen viele Unternehmen von der Regelung Gebrauch. Bereits im vergangenen Jahr war die Sondervorauszahlung wegen der Krise ausgesetzt worden. (dpa)

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