Spahn bleibt dabei: «Epidemische Lage» bei Corona kann auslaufen

| Politik Politik

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält ein Auslaufen der sogenannten epidemischen Lage nationaler Tragweite in der Corona-Pandemie weiter für angebracht - trotz großer Kritik an dieser Haltung. Im ZDF «heute-journal» sagte er am Sonntag: «Der Ausnahmezustand, vom Bundestag festgestellt, der kann aus meiner Sicht beendet werden, weil vier von fünf Erwachsenen geimpft sind.»

Seit Tagen wird über dieses Thema kontrovers diskutiert, auch angesichts der derzeit steigenden Infektionszahlen in Deutschland. Kritiker befürchten einen «Flickenteppich» an Maßnahmen und Regelungen, wenn die «epidemische Lage nationaler Tragweite» ausläuft. Das Robert Koch-Institut hatte die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner und Woche am Sonntag mit 106,3 angegeben. Damit ist die Inzidenz erstmals seit Mai wieder klar dreistellig.

Spahn sagte, mit dem Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite werde nicht die Pandemie für beendet erklärt. «Auch ich sage beständig, wie viele andere auch, wir brauchen in Herbst und Winter weiterhin Vorsichtsmaßnahmen, vor allem 3G - geimpft, genesen, getestet - im Innenraum, vor allem medizinische Schutzmasken, AHA-Regeln, in Bus und Bahnen, im Einzelhandel.»

Durch eine Rechtsänderung sei es möglich, dass die Länder und die Behörden vor Ort diese Maßnahmen losgelöst von dem Ausnahmezustand ergreifen könnten. «Das unterstütze ich auch ausdrücklich», sagte Spahn. Er werbe auch sehr dafür, dass es etwa in den Schulen und in den Pflegeeinrichtungen besondere Schutzmaßnahmen gebe. Es sei noch nicht alles so wie vor Corona. «Wir jetzt in einem Zustand besonderer Vorsicht, wo auch bestimmte Schutzmaßnahmen weiterhin gelten.»

Der Bundestag hatte die «epidemische Lage von nationaler Tragweite» Ende August für weitere drei Monate verlängert. Sie läuft automatisch aus, wenn sie vom Parlament nicht erneut verlängert wird. Die «epidemische Lage» gibt Bundes- und Landesregierungen Befugnisse, um Verordnungen zu Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstands- und Kontaktbeschränkungen oder zur Impfstoffbeschaffung zu erlassen.

SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach warnt vor stark steigenden Infektionszahlen bei Kindern. «Wir werden nach den Herbstferien deutlich mehr Ausbrüche in den Schulen erleben, weil die Kinder nicht mehr lange lüften können», sagte er mit Blick auf den heranziehenden Winter dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). «Auch in den Betrieben wird es Ansteckungsketten geben. Dasselbe gilt für Bars und Restaurants. Wir haben einen kontinuierlichen Anstieg zu erwarten.»

Lauterbach schlug folgendes Vorgehen an Schulen vor: «Dreimal in der Woche testen, das wäre mein Vorschlag, morgens mit Antigen-Tests, weil diese die vorherrschende Delta-Variante sehr zuverlässig erfassen.» Dazu solle es fünf Testtage hintereinander für Kontaktpersonen von Infizierten geben. «So könnten wir die unkontrollierte Pandemie an den Schulen praktisch beenden.» Ihm täten die Kinder leid, die jetzt dem Long-Covid-Risiko ausgesetzt seien.

Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Maike Finnern, meinte: «Bundesweit betrachtet sind die Schulen in diesem Herbst in Sachen Gesundheitsprävention besser aufgestellt als vor einem Jahr, die Impfquote unter den Beschäftigten in den Schulen ist außerordentlich hoch.» Sie kritisierte aber, dass viele Schulen immer noch nicht mit Luftfiltern ausgestattet seien. «Hier herrscht dringender Handlungsbedarf», sagte sie. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.