Spahn will schärfere Regeln für Einreise aus Auslands-Risikogebieten

| Politik Politik

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dringt auf schärfere Regeln für Einreisen aus Corona-Risikogebieten im Ausland. Das geht aus einem Gesetzentwurf für ein «Drittes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite» hervor, über den das Nachrichtenportal «ThePioneer» (Freitag) berichtet. Demnach soll das Gesundheitsministerium ermächtigt werden, per Verordnung weitreichende Vorgaben für Reisende, Airlines, Bus- oder Bahn-Unternehmen zu erlassen. Das Papier ist eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von Union und SPD, die den Gesetzentwurf einbringen sollen.

Konkret plant Spahns Ministerium folgendes: Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland reisen will, kann demnach verpflichtet werden, gegenüber dem Robert Koch-Institut (RKI) Angaben zur Person sowie zu Aufenthaltsorten zehn Tage vor und zehn Tage nach der Einreise zu machen. Zu diesem Zweck könnte eine digitale Einreiseanmeldung eingeführt werden. Das RKI würde die Daten an die jeweils zuständigen Behörden an den Zielorten der Reisenden weiterleiten, heißt es in dem Entwurf, der «ThePioneer» nach eigenen Angaben vorliegt.

Fluglinien sowie Bus- und Bahn-Unternehmen wären verpflichtet, Passagierlisten und Sitzpläne an das RKI weiterzugeben.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung nach dem Infektionsschutzgesetz vor. Diese ist als Ausgleich für Verdienstausfall während einer Quarantäne gedacht. Laut Entwurf soll eine Entschädigung ausgeschlossen sein, «wenn der Quarantäne eine vermeidbare Reise in ein 48 Stunden vor Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet zugrunde liegt». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.