Städte nach Urteil zu Verpackungssteuer noch zögerlich

| Politik Politik

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten der Verpackungssteuer in Tübingen zeigen sich Städte in Deutschland noch zögerlich, dem Beispiel aus Baden-Württemberg zu folgen. Als Gründe nannten Kommunen in einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur zumeist den Wunsch nach einer städteübergreifenden Lösung und die noch nicht vorliegende Urteilsbegründung.

Seit Anfang 2022 hat Tübingen eine Verpackungssteuer - für Einweggeschirr und Einwegverpackungen wird eine Gebühr fällig. Das soll Müllberge in der Stadt vermeiden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das in einem Grundsatzurteil Ende Mai für rechtmäßig erklärt. Geklagt hatte die Betreiberin einer Tübinger McDonald's-Filiale. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

In der Stadt Berlin steht eine Verpackungssteuer derzeit nicht auf der Agenda. Aus Sicht Berlins sollte eine mögliche Verpackungssteuer wenn überhaupt nur auf Bundes- oder europäischer Ebene eingeführt werden, teilte eine Sprecherin der Umweltverwaltung mit. Eine kommunale Einführung würde zu einer zerklüfteten Steuerlandschaft führen. Die Stadt befürchtet zudem «Beschwerden hinsichtlich Gleichbehandlung und Wettbewerb». Zugleich teilte die Sprecherin mit: «Eine solche Verpackungssteuer würde wahrscheinlich den Verbrauch von Einwegprodukten deutlich mindern.»

In Düsseldorf wird das Urteil laut einem Sprecher «mit Interesse verfolgt». Konkrete Pläne, es Tübingen gleich zu tun, gibt es aber nicht. Die Stadt verweist unter anderem darauf, dass seit Jahresbeginn bereits die sogenannte Mehrwegangebotspflicht in Deutschland gelte.

Die Stadt Stuttgart zweifelt die Wirksamkeit der Steuer an. Wie eine von der Universität Tübingen veröffentlichte Studie zeige, sei es umstritten, ob eine derartige Steuer tatsächlich zur Reduktion von Verpackungsmüll führt, teilte ein Sprecher mit. Gemeinsam mit der Gastronomie sollen deshalb Mehrwegsysteme untersucht werden, die die Kundschaft auch annehme.

Auch in den Städten Augsburg, Hildesheim und Bautzen gibt es derzeit keine Pläne für eine Abgabe auf Einwegverpackungen.

In Trier gab es dagegen bereits 2019 einen Antrag zur Einführung der Steuer. Wegen des laufenden Verfahrens aus Tübingen kam es bislang zu keiner Entscheidung. Das Urteil und die Begründung sollen nun geprüft werden, hieß es von der Stadt.

Mehrere bayerische Städte erwägen Verpackungssteuer

Die Stadt München zeigt sich für eine ähnliche Lösung grundsätzlich offen. Nach Einschätzung der Stadtkämmerei sei eine Einführung rechtlich möglich, teilte eine Sprecherin mit. Für alles weitere möchte die Stadt zunächst die schriftliche Begründung des Urteils aus Leipzig abwarten. Zugleich liegen Anträge von zwei Stadtratsfraktionen vor, es der Stadt Tübingen gleich zu tun.

Im Bamberg soll bis Ende des Jahres Klarheit herrschen, wie die Verpackungssteuer umgesetzt werden kann, wie der zweite Bürgermeister Jonas Glüsenkamp sagte. In Bamberg gebe es viele Touristen, aber auch sehr viel Müll. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts habe er sich deshalb mit Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer getroffen, um über die dortige Umsetzung zu sprechen. Dabei sei klar geworden, dass für den Verwaltungsaufwand weiteres Personal notwendig sei.

Glüsenkamp ist dennoch überzeugt, dass nun viele Städte nachziehen werden und verweist auf die Rechtslage der Kommunen. Diese müssten grundsätzlich alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen. Und damit nun auch die Verpackungssteuer einführen, ist er überzeugt. Um einen möglichen Flickenteppich lokal unterschiedlicher Vorgaben zu vermeiden, wünscht sich Glüsenkamp städteübergreifende Vorgaben. «Solange es diese nicht gibt, werden sich viele Kommunen wohl an der Tübinger Satzung orientieren, die vor Gericht Bestand hatte.»

Auch in Nürnberg soll die Einführung der Verpackungssteuer geprüft werden. Sie halte die Lenkungs- und Anreizfunktion, die mit der Verpackungssteuer verbunden werde, für sehr sinnvoll, teilte Umweltreferentin Britta Walthelm mit. Doch auch hier möchte die Verwaltung zunächst auf die schriftliche Begründung des Urteils warten. Eine «Insel-Lösung» nur für Nürnberg mache zudem keinen Sinn. Referentin Walthelm sieht den Bund am Zug, die Gesetzgebung zu erweitern und die Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik auch auf Pizzakartons, Aluminiumschalen und Kaugummis auszudehnen.

Die Stadt Passau sieht sich mit einem im Sommer 2021 eingeführten Mehrwegbecher-System in der Gastronomie bereits auf einem guten Weg. Zudem würden derzeit mehrere weitere Maßnahmen zur Abfallvermeidung geprüft, teilte ein Sprecher mit. Dazu zählt demnach auch die Verpackungssteuer.

Keine Überlegungen dazu gibt es bislang in Augsburg und Rosenheim. Als Grund wird unter anderem die noch ausstehende schriftliche Urteilsbegründung genannt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.