Störerhaftung: Gesetz sorgt weiterhin für Unsicherheit bei Hotspot-Betreibern

| Politik Politik

Störerhaftung: Gesetz sorgt weiterhin für Unsicherheit bei Hotspot-Betreibern

Eigentlich sollte seit zwei Jahren längst klar sein, dass Anbieter offener WLAN-Hotspots nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Hoteliers und Gastronomen fühlen sich sicher. Dass es immer noch große Rechtsunsicherheiten gibt, zeigt eine Umfrage des Wirtschaftsministeriums: Noch immer geben 46 Prozent der WLAN-Nutzer laut einer Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom an, dass das Angebot an offenen WLAN-Netzen nicht ausreiche. Ein Grund für das Dilemma: Hotsport-Betreiber wie Hotels und Restaurants fürchten sich vor den rechtlichen Konsequenzen, falls ihre Nutzer gegen das Urheberrecht verstoßen. Die 2017 in Kraft getretene Reform der Störerhaftung sollte genau das verhindern, allerdings gibt es immer noch viele Unsicherheiten. Die Rechtslage für Hotspot-Betreiber habe sich "in der Praxis insgesamt beruhigt“, allerdings sei bei diesen nur ein "leichtes Durchatmen" zu verspüren, schreibt die Regierung in einem jetzt veröffentlichten Bericht an die Abgeordneten.

Offenbar bemängeln die Provider, dass teilweise unklar bleibe, unter welchen Voraussetzungen tatsächlich ein Sperranspruch durch Rechteinhaber bestehe oder eine Haftung entfalle. Der Gesetzgeber habe hier nicht hinreichend konkretisiert, welche Sicherheitsmaßnahmen wie das Einrichten eines Passwortschutzes von WLAN-Betreibern ergriffen werden müssten. Außerdem sei es trotz der Reform immer noch zu Abmahnungen seitens der Rechteinhaber gekommen, wie heise.de berichtet.

Klar ist, Inhaber von Urheberrechten dürfen von Hot-Spotbetreibern weder Schadensersatz noch Abmahngebühren verlangen. Im Gegenzug dürfen Rechteinhabern mit Websperren gegen wiederholte Copyright-Verstöße vorgehen. Doch diese Sperrungen erfordern einen hohen Aufwand, der für Kleinbetriebe und private Anbieter unzumutbar sei, erklären die Zugangsvermittler in der Umfrage.

Auch die Rechteinhaber bewerten das Gesetz kritisch. Der Sperranspruch reiche nicht aus und verhindere eine „effektive Rechtsverfolgung“. Außerdem sei der Aufwand zu hoch, um einen Rechtsanspruch zu begründen. Was den Rechteanbietern also vor allem vorschwebt, sind ausgedehnte Sperransprüche. Auch Mahnbescheide wären weiterhin erforderlich, da Rechteinhaber nicht erkennen können, ob es sich beim Inhaber eines Internetanschlusses um den Täter selbst oder den WLAN-Betreiber handele, heißt es weiter.

Trotz der Probleme will die Bundesregierung das Gesetz vorerst nicht anrühren. Die Entwicklung in der Rechtsprechung, wolle man aber weiter beobachten, wie es laut Onlinemagazin computerbase.de heißt.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.