Die Corona-Pandemie hat das Gastgewerbe in seine tiefste Krise der Nachkriegszeit gestürzt. Den Restaurants und Hotels brechen Einnahmen in Milliardenhöhe weg – bei weiterlaufenden hohen Miet- und Pachtverpflichtungen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßen die jetzt von der Bundesjustizministerin angekündigte Gesetzesinitiative zur Änderung des Mietrechts und drängen auf eine Verabschiedung noch während des Dezember-Lockdowns.
Die Initiative sieht eine gesetzliche Klarstellung dahingehend vor, dass staatlich angeordnete Beschränkungen für Gewerbemieter, die die angemieteten Räume dadurch gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt nutzen können, eine Störung der Geschäftsgrundlage für ein Mietverhältnis bedeuten.
Anders als von Teilen der Immobilienwirtschaft behauptet, scheitert eine faire Lastenteilung zwischen Verpächtern und Pächtern laut Verband meistens an der fehlenden Einigungsbereitschaft der Immobilieneigentümer. In einer im Oktober durchgeführten DEHOGA-Umfrage teilten lediglich 28 Prozent der Betriebe mit, dass ihnen der Verpächter mit Minderung oder Verzicht entgegengekommen sei.












