Streit um Arbeitszeiten - Arbeitgeberpräsident für Reform

| Politik Politik

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert eine schnelle Reform des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland mit einer Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Dulger sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit passt besser in das Zeitalter der Digitalisierung als die strikte tägliche Höchstarbeitszeit. Wir brauchen das in Deutschland jetzt endlich auch.» 

Dulger: Regelungen veraltet

Die Arbeitszeitgesetzgebung in Deutschland stamme aus der Zeit von Telex und Wählscheibe, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die Möglichkeiten der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollten voll ausgeschöpft werden. 

«Für einen Dachdecker oder einen Arbeiter am Montageband gibt es so etwas wie Homeoffice nicht. In diesen Bereichen haben wir auch tarifvertragliche Tagesarbeitszeiten», sagte Dulger. «Am liebsten ist es mir, wenn das Arbeitgeber und Gewerkschaften untereinander vereinbaren, und der Gesetzgeber das durch einen passenden rechtlichen Rahmen begleitet. Wichtig dabei ist, dass wir als Sozialpartner weiterhin alle tariflichen Freiheiten behalten, etwa durch Öffnungsklauseln.» Das habe sich in der Vergangenheit sehr bewährt. 

Flexibler arbeiten

«In anderen Jobs wollen Mitarbeiter flexibler sein, vielleicht um 16 Uhr das Kind aus der Kita holen, dann um 20 Uhr noch zwei Mails schreiben – und dann trotzdem am nächsten Morgen um 7 oder 8 Uhr im Büro sein können», sagte Dulger. «Das ist aktuell gesetzlich nicht möglich, weil man die Ruhezeiten dann nicht einhält. Ich möchte, dass der gesetzliche Rahmen auch bei Ruhezeiten mehr Flexibilisierung zulässt, die wir mit unseren Sozialpartnern füllen. Es geht nicht darum, den Achtstundentag zu schleifen und alle täglich 13 Stunden schuften zu lassen. Das ist Unsinn.»

Arbeitszeitgesetz

Das Gesetz sieht vor, dass die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben - eine Verkürzung auf zehn Stunden ist unter Voraussetzungen möglich etwa in Krankenhäusern, in Verkehrsbetrieben oder Gaststätten. Abweichende Regelungen sind auch durch Tarifverträge möglich.

Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es, die Arbeitswelt sei im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschten sich mehr Flexibilität. «Deshalb wollen wir im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.» Zur konkreten Ausgestaltung solle es einen Dialog mit den Sozialpartnern geben.

Gewerkschaften lehnen Reform ab

Dieser Sozialpartnerdialog zum Arbeitszeitgesetz startete in der vergangenen Woche. Die Gewerkschaften lehnen eine Änderung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ab. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte, eine Abschaffung des regulären Achtstundentags gehe an der Realität der Beschäftigten völlig vorbei. Schon heute leisteten die Menschen in Deutschland zahlreiche Überstunden, viele davon unbezahlt. Schon heute vereinbarten die Sozialpartner in Tausenden Tarifverträgen flexible Arbeitszeiten. Das Arbeitszeitgesetz in seiner derzeitigen Form biete dafür ausreichend Spielraum.

In einer im Mai vorgelegten Kurzstudie des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung heißt es, das Vorhaben der Bundesregierung würde tägliche Höchstarbeitszeiten von über mehr als zwölf Stunden erlauben - überlange Arbeitszeiten aber gefährdeten die Gesundheit. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein politischer Appell des DEHOGA Sachsen-Anhalt, im Nachgang der Landtagswahlen, sorgt für heftigen Streit: Rund 1.700 Kommentare haben sich unter dem Facebook-Beitrag gesammelt. Während einige Nutzer ankündigen, das Bundesland als Reiseziel zu meiden, werfen andere dem Verband vor, Hotellerie und Tourismus zu schaden.

Ferienwohnungen für Touristen, steigende Mieten für Einheimische: In vielen europäischen Städten wächst der Druck auf den Wohnungsmarkt. Die Europäische Kommission will Kommunen und Behörden deshalb einen rechtssicheren Rahmen an die Hand geben, um Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb und Booking stärker zu begrenzen. 

Klare Ansage der Potsdamer Wirtschaft: 85 Prozent der 110 teilnehmenden Unternehmen lehnen die Einführung der kommunalen Verpackungssteuer ab. Das ist das zentrale Ergebnis einer gemeinsamen Mitgliederbefragung verschiedener Verbände.

Hürden für einen gelungenen Einstieg ins Berufsleben müssen abgebaut werden, sagt der Gewerkschaftsbund. Auch auf hohe Lebenshaltungskosten müsse reagiert werden. Wie sich der DGB das vorstellt.

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.