Sturz vor Hotel - Urlauber kann wohl weiter auf Entschädigung hoffen

| Politik Politik

Das Hotel auf Lanzarote sollte möglichst barrierefrei sein, denn der Pauschalurlauber war wegen der Amputation seines linken Beines auf Prothese und Krücke angewiesen. Als der Bremer bei Regen zu Fuß eine nasse Rollstuhlrampe vor dem Eingang betrat, stürzte er. Nun kann er auf Entschädigung durch den Reiseveranstalter hoffen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle auf. Die Richter in Niedersachsen müssen den Fall neu verhandeln - und prüfen, ob das Hotel auf der spanischen Insel überhaupt die geltenden Standards für den Belag der Rampe eingehalten hatte. Ob Warnschilder auf die Rutschgefahr hinwiesen oder nicht, sei dabei zweitrangig, so der BGH (Aktenzeichen BGH - X ZR 110/18).

Das OLG war der Ansicht gewesen, dass der Mann vorsichtiger hätte sein oder mindestens hätte beweisen müssen, dass es keine Warnschilder gab. Zu kurz gegriffen, urteilten die BGH-Richter. Ein Warnschild warne ja lediglich vor Gefahren, die selbst dann noch bestehen, wenn Vorschriften eingehalten werden. Letzteres müsse zuerst geklärt werden.

Mit seiner Entscheidung verweist der BGH erneut auf die Bedeutung der sogenannten Verkehrssicherungspflichten: Die geben dem Reiseveranstalter etwa auf, seine Hotelanlagen zu prüfen und alles zu tun, um seine Kunden vor Schaden zu bewahren. Andererseits, so der Jurist und Reiseexperte Paul Degott, könnten Veranstalter durch den Urteilsspruch künftig entlastet werden: «Im Zweifelsfall ziehen sie sich auf örtliche Baustandards zurück.»

Der Urlauber hatte gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin eine Flugpauschalreise nach Lanzarote gebucht. Gleich am Tag nach der Anreise im März 2016 fiel der Mann aber auf der nassen Rollstuhlrampe hin, als er das Hotel verlassen wollte, und brach sich das Handgelenk. Er klagte, scheiterte aber in den Vorinstanzen.

Der Mann aus Bremen will unter anderem gut 10 500 Euro zurückhaben, außerdem beansprucht er Schmerzensgeld und Schadenersatz. Die BGH-Entscheidung vom Dienstag hilft ihm nun. Sein Mandant sei aber längst noch nicht am Ziel, sagte sein BGH-Anwalt Andreas Hansmeier. Sollte das OLG indes feststellen, dass spanische Sicherheitsstandards nicht eingehalten wurden, wäre der Kläger einen großen Schritt weiter. Das beklagte Reiseunternehmen Tui äußerte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht.

Gerichtsentscheidungen zur Verkehrssicherungspflicht sind inzwischen zahl- und facettenreich. Ein Sturz auf nassen Fliesen eines Swimmingpools gehört demnach zum allgemeinen Lebensrisiko. Für die Sicherheit einer Wasserrutsche in einer Hotelanlage ist hingegen der Reiseveranstalter verantwortlich. Erst im Juni 2019 hatte der BGH in einer ähnlichen Entscheidung festgehalten, dass es nicht nur auf Warnhinweise, sondern auch auf Einhaltung von örtlichen Bauvorschriften ankomme.

Wie das Verfahren für den Bremer Touristen im vorliegenden Fall letztendlich ausgeht, ist nun wieder offen. Die Rampe übrigens, auf der er 2016 so unglücklich gestürzt war, wurde inzwischen ausgetauscht.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.