Suchtbeauftragter fordert Alkoholverbot für Minderjährige

| Politik Politik

Für Minderjährige sollte aus Sicht des Bundesdrogenbeauftragten das Trinken von Alkohol tabu sein. «Der Genuss von Alkohol sollte erst ab 18 Jahren, mit dem Erreichen der Volljährigkeit, erlaubt sein», sagte der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), der in Düsseldorf erscheinenden «Rheinischen Post». Er bekräftigte damit eine bereits seit längerem von ihm erhobene Forderung.

Die Altersgrenze von 18 Jahren gelte bereits für Tabakprodukte, erklärte Blienert. Derzeit lässt das Jugendschutzgesetz zu, dass Jugendliche in Begleitung Sorgeberechtigter in der Öffentlichkeit alkoholische Getränke wie Bier oder Wein zu sich nehmen. «Vom begleiteten Trinken ab 14 Jahre halte ich gar nichts», sagte Blienert dazu und führte aus: «Alkohol ist ein Zellgift, das ab dem ersten Tropfen wirkt. (...) Es gibt keinen Alkoholkonsum, der unbedenklich ist. Besonders stark wirkt Alkohol natürlich bei Heranwachsenden, die noch in der körperlichen Entwicklung sind. Er schädigt nachweislich das Gehirn.»

Trinken ab 14 Jahren kommt auf den Prüfstand

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hatte sich im Juni mit dem Thema beschäftigt und beschlossen, dass Fachleute bis zum November die Regeln im Jugendschutzgesetz noch einmal genauer unter die Lupe nehmen sollen. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach sich für ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens für 14- bis 16-Jährige aus.

«Ich finde es sehr gut, dass die Gesundheitsminister aller Länder jetzt zumindest mal über ein striktes "ab 16" diskutieren. Die Debatte anzuschieben, hat sich gelohnt», sagte Blienert der «Rheinischen Post».

DEG: Alkohol auch in Maßen nicht gesund

Erst vor wenigen Wochen hatte die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DEG) dazu geraten, keinen Alkohol zu trinken und damit eine frühere Einschätzung geändert. Auch in Maßen sei Alkohol nicht gesund - es gebe keine potenziell gesundheitsfördernde und sichere Alkoholmenge für einen unbedenklichen Konsum, schrieb die Fachgesellschaft in einem Positionspapier, das Mitte August veröffentlicht wurde. «Alkohol ist eine psychoaktive Droge», die als Ursache von mehr als 200 negativen gesundheitlichen Folgen wie Krankheiten und Unfällen identifiziert worden sei, heißt es darin (Tageskarte berichtete).

Wer trotzdem Alkohol trinken wolle, sollte vor allem große Mengen vermeiden, riet die Fachgesellschaft. Das gelte insbesondere für junge Menschen. Kinder, Jugendliche, Schwangere und Frauen, die stillen, sollten gar keinen Alkohol trinken. Alkoholkonsum werde unter anderem mit Entwicklungsstörungen bei ungeborenen Kindern, Unfällen, Verletzungen, Gewalt und «psychosozialen Beeinträchtigungen von Menschen, die Alkohol trinken, sowie ihrem sozialen Umfeld» in Verbindung gebracht, schrieb die Gesellschaft. 

«Gesundheitspolitik und Gesundheitssystem sowie relevante gesellschaftliche Akteure müssen mehr tun, um den Alkoholkonsum insgesamt und die mit ihm verbundenen Folgen für Konsumierende, das soziale Umfeld und die Gesellschaft zu verringern», heißt es ebenfalls in einem im Juni veröffentlichten Positionspapier der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), der Bundesärztekammer (BÄK), der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie.
Mängel im Studiendesign

Der Grund dafür, dass einige Studien in der Vergangenheit Gesundheitsvorteile bei mäßigem Alkoholkonsum ermittelt hätten, liegt in Verzerrungen wegen Mängeln im Studiendesign, wie Forscher der kanadischen Universität Victoria herausfanden. Sie hatten 107 Langzeituntersuchungen zum Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Mortalität ausgewertet. Frühere Untersuchungen hatten wiederholt darauf hingedeutet, dass Menschen, die wenig Alkohol trinken, im Vergleich zu Abstinenzlern weniger anfällig für manche Krankheiten sind. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Weniger Werbung für Ungesundes: Vor allem Kinder sollen dadurch geschützt werden. Die britische Regierung erhofft sich langfristig Milliardeneinsparungen im Gesundheitssektor.

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Gastwirte sollen 2026 entlastet werden, die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt. Doch ob es auch zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist fraglich. Die DGB-Vorsitzende hätte da einen anderen Vorschlag. Bayerns Tourismusministerin widerspricht.

Die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Restaurants, Imbisse und Co. stößt auf heftigen Widerstand. Branchenvertreter sehen darin eine neue, unnötige Bürokratie und befürchten Wettbewerbsnachteile, ohne dass es einen echten Mehrwert für die Gäste gibt.

Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste.

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?

Die Bundesregierung richtet ihre Tourismuspolitik neu aus. Eine neue Nationale Tourismusstrategie (NTS) soll künftig die „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ in den Mittelpunkt stellen.

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für Online-Bewertungen​​​​​​​ im Tourismussektor veröffentlicht. Zahlreiche Forderungen der Hotellerie wurden in die Leitlinien aufgenommen, dennoch sieht die Österreichische Hotelvereinigung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere was die rechtliche Verbindlichkeit betrifft.

Die Bundesregierung hat bei einer Kabinettssitzung die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden.