Südwest-Ministerien fordern vom Bund Klarheit für November-Hilfen

| Politik Politik

Mehrere baden-württembergische Ministerien fordern vom Bund eine rasche Klärung offener Fragen zum Verfahren rund um die November-Hilfen für wegen des Teillockdowns dichtgemachte Betriebe. Von diesem Sonderprogramm sollen nicht nur direkt von coronabedingten Schließungen betroffene Unternehmen und Selbstständige profitieren, sondern auch solche, die «nachweislich und regelmäßig» 80 Prozent ihrer Umsätze mit nun dichtgemachten Unternehmen erzielen.

«Für die konkrete Abwicklung der vom Bund zugesagten Hilfen sind noch immer zu viele Fragen offen. Diese gilt es nun dringend zu beantworten», sagte Südwest-Tourismusminister Guido Wolf (CDU) der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag.

Eine im Raum stehende Frage ist etwa, wie Umsatzprüfungen bei mittelbar betroffenen Betrieben überhaupt aussehen und personell geleistet werden sollen. Umstritten ist auch das Ansinnen, dass Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5000 Euro Förderung beantragen, ihre Anträge direkt stellen sollen können und keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer engagieren müssen. Das CDU-geführte Landeswirtschaftsministerium teilte der dpa mit, Aspekte wie Bedarfsgerechtigkeit und Betrugsprävention müssten im Auge behalten werden. «Schnelle und unbürokratische Hilfe darf nicht dazu führen, dass staatliche Gelder in falsche Kanäle fließen und in der Folge Ermittlungsbehörden und Justiz massiv beschäftigen.»

Immer noch unklar ist zudem, ab wann überhaupt Anträge gestellt werden können. Aktuell habe der Bund noch immer keine funktionierende IT-Plattform bereitgestellt, mit der die Gelder von den Betroffenen beantragt werden könnten. «Hier ist nun der Dienstleister des Bundes gefordert, in kürzester Zeit zu liefern und eine bundesweite Beratungs-Hotline auf die Beine zu stellen. Nur so können die Bewilligungsstellen der Länder den erwarteten Ansturm meistern.»

Tourismusminister Wolf betonte, es gehe allein in Baden-Württemberg um nicht weniger als die Existenz zahlreicher Betriebe mit Tausenden Betroffenen. Diese hätten ein Recht, dass die Ankündigungen schnell umgesetzt werden. «Wer Betriebe mit dem Versprechen schließt, diesen schnell zu helfen, muss das zeitnah einlösen.»

Die «außerordentliche Wirtschaftshilfe» soll ein Volumen von rund zehn Milliarden Euro haben und etwa Restaurants, Hotels, Museen, Kinos und Theater unterstützen, die im November wegen des von der Politik verordneten Teillockdowns dichtmachen müssen. Betroffenen Betrieben sollen Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt werden. Soloselbstständige - also Ein-Mann-Betriebe ohne Angestellte wie Künstler oder Musiker - sollen als Vergleich auch den durchschnittlichen Umsatz im Jahr 2019 zugrunde legen können. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.