Teil der Rückzahlungen von Corona-Hilfen noch offen

| Politik Politik

Mehrere Jahre nach der Pandemie ist in Thüringen erst ein Teil zu viel gezahlter Corona-Hilfen zurück überwiesen worden. In einigen Fällen liefen noch Gerichtsverfahren, in anderen seien die Schlussabrechnungen von Unternehmen noch nicht geprüft, teilte das Wirtschaftsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Mehr als eine Milliarde Euro, vor allem aus Hilfsprogrammen des Bundes, waren während der Pandemie an Unternehmen im Freistaat geflossen, um sie angesichts massiver Umsatzausfälle zu stabilisieren. Nur ein verhältnismäßig kleiner Teil davon musste später zurückgezahlt oder für den Bund zurückgefordert werden. Vielfach seien die Rückzahlungen freiwillig erfolgt. 

Hohe Millionenbeträge bereits zurückgezahlt 

Das Gros der Rückzahlungen betraf laut Ministerium die Soforthilfe, die Handwerksbetrieben, Gastgewerbe und Unternehmen recht unkompliziert gewährt worden war. In Thüringen seien dafür rund 48.000 Anträge im Gesamtumfang von 252 Millionen Euro eingegangen und bewilligt worden. «Das war damals eine sehr hektische Situation. Es musste sehr schnell gehen. Niemand wusste genau, wie hoch die Umsatzausfälle sein werden», sagte ein Ministeriumssprecher. 

In einigen Fällen habe sich dann herausgestellt, dass das Defizit, das durch eine Soforthilfe ausgeglichen werden sollte, nicht so hoch wie befürchtet ausfiel. Von den Soforthilfen seien 54 Millionen Euro zurückgezahlt worden. Die offenen Forderungen bezifferte das Ministerium mit 12 Millionen Euro. Die Überprüfung der Corona-Soforthilfe sei bis auf wenige Einzelfälle abgeschlossen.

Zahlungsaufschub und Stundung möglich 

Anders sieht es bei gewährten Überbrückungshilfen sowie Neustarthilfen aus. Dafür lagen laut Ministerium im Freistaat 45.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 818 Millionen Euro in der Corona-Zeit vor. Zurücküberwiesen seien in diesem Bereich bisher 26 Millionen Euro. Die Höhe der bisher beglichenen Rückforderungen in diesem Bereich bezifferte das Ministerium mit 23,6 Millionen Euro. 

Dabei sei zu beachten, dass bisher erst 12.500 von 17.500 Schlussabrechnungen überprüft seien. «Die Höhe der endgültigen Rückzahlungen kann noch nicht final abgeschätzt werden.» Zur Erleichterung von Rückzahlungen würden Betrieben bei Bedarf sechs Monate Zahlungsaufschub gewährt. In begründeten Einzelfällen sei auch die Stundung oder sogar der Erlass von Rückzahlungen möglich, erklärte der Sprecher. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.