Thüringen plant Gastro-Sperrstunde

| Politik Politik

Die Thüringer Landesregierung will noch vor Weihnachten strengere Corona-Maßnahmen und Erleichterungen für Menschen mit frischem Impfschutz auf den Weg bringen. Das geht aus einer Übersicht geplanter Maßnahmen der Landesregierung hervor, die am Donnerstag an die Landkreise und kreisfreien Städte geschickt wurde und der dpa vorliegt. Vor allem Veranstaltungen, auch nicht-öffentliche oder private, sollen stärker als bisher beschränkt werden. Für Ungeimpfte und nicht von Covid-19 Genesene sehen die Pläne noch einmal strengere Kontaktbeschränkungen vor.

Die geplanten neuen Regeln sollen spätestens mit Ablauf der bisherigen Corona-Verordnung am 21. Dezember in Kraft treten. Bis dahin sind noch Änderungen möglich. In Hotspot-Regionen sollen verschärfte Maßnahmen schon deutlich früher greifen. Ein Überblick:

2G plus

Für Geimpfte sehen die Pläne der Landesregierung in Bereichen, wo 2G plus gilt, Erleichterungen vor. 2G plus bedeutet, dass auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Dies soll den Plänen zufolge künftig nicht mehr für Menschen mit Booster-Impfung gelten und für solche, deren zweite Impfung oder Genesung weniger als sechs Monate zurückliegt.

Nachtleben

Clubs, Bars und Diskotheken sollen geschlossen bleiben. Für die Gastronomie soll es weiter eine Sperrstunde um 22.00 Uhr geben. Sie gilt auch für Spielhallen und Wettbüros. In der Gastronomie gilt 2G: Nur Geimpfte oder von Covid-19 Genesene kommen rein. Für Hotspot-Landkreise sind die Regeln noch strenger.

Ausgangssperre

Auf eine nächtliche Ausgangssperre müssen sich Ungeimpfte wohl auch über die Weihnachtsfeiertage gefasst machen. Derzeit gilt sie von 22.00 bis 5.00 Uhr und nur für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind. Eigentlich sollte sie ab 15. Dezember wieder wegfallen, doch nun könnte sie sogar über den 21. Dezember hinaus bestehen bleiben.

Kontaktbeschränkungen

Sobald ein Ungeimpfter bei einem Treffen dabei ist, sollen strenge Kontaktbeschränkungen greifen: Nur mit bis zu zwei haushaltsfremden Personen sollen sich die Thüringer dann treffen dürfen. Für Zusammenkünfte, die nur aus Genesenen oder Geimpften bestehen, sind keine Einschränkungen geplant.

Freizeit

Volksfeste und Weihnachmärkte sollen verboten bleiben, ebenso Messen und Kongresse. Geschlossen bleiben sollen auch Schwimm- und Freizeitbäder, Thermen, Erlebnisbäder und Saunen. In Museen und bei Angeboten der Freizeitgestaltung gilt in geschlossenen Räumen 2G. Für Musiker, die an Orchester- oder Chorproben teilnehmen, gilt 2G plus.

Tourismus

Übernachtungen bleiben möglich. In den Beherbergungsbetrieben gilt aber die 2G-Regelung. Das gleiche gilt für Reisebusveranstaltungen. In nicht-touristischen Beherbergungsbetrieben soll es bei einer 3G-Regelung bleiben. Auch im öffentlichen Personennahverkehr soll weiterhin 3G gelten.

Einzelhandel

2G im Einzelhandel soll bestehen bleiben. Ausnahmen soll es wie bisher unter anderem für Lebensmittelläden, Tierbedarf, Apotheken und Drogerien geben.

Veranstaltungen

Hier sind Änderungen geplant: Demnach soll künftig bei nicht-öffentlichen und privaten Veranstaltungen grundsätzlich eine 2G-Regelung gelten, was bedeutet: An solchen Veranstaltungen sollen nur noch Genesene und Geimpfte teilnehmen können. Bisher galt 2G hier erst ab 15 Teilnehmern in geschlossenen Räumen und ab 20 Personen unter freiem Himmel.

Kirchenbesuche

Die Christvesper an Heiligabend in der Kirche soll möglich sein, auch Besuche von Krippenspielen und Gottesdiensten. In geschlossenen Räumen soll für religiöse Veranstaltungen 3G gelten. Hier dürfen also auch Ungeimpfte rein, sofern sie einen negativen Corona-Test vorzeigen können. Nötig sind aber Infektionsschutzkonzepte. Ob diese dann womöglich strengere Regeln vorsehen, bleibt abzuwarten und könnte sich auch je nach Region unterscheiden.

Sport

In geschlossenen Räumen soll für Kultur- und Sportveranstaltungen wie bisher 2G gelten, bei mehr als 50 Personen 2G plus. Außerdem soll die vorhandene Kapazität an Teilnehmern nur zu 30 Prozent genutzt werden (bislang: 50 Prozent). Beim Sport unter freiem Himmel gilt ebenfalls 2G. Neu ist, dass Zuschauer bei Sportveranstaltungen nicht mehr erlaubt sein sollen. Im Fitnessstudio und bei Angeboten des Freizeitsports in geschlossenen Räumen soll weiterhin 2G plus gelten.

Hotspots

In Kreisen und kreisfreien Städten mit sehr hohen Inzidenzen werden die Regeln strenger sein - und sie sollen schon früher umgesetzt werden. Bis Dienstag haben die betroffenen Kommunen dafür Zeit. Ein entsprechender Erlass wurde ihnen bereits am Freitag geschickt. Später sollen die Maßnahmen auch mit in die Verordnung aufgenommen werden. In Kreisen mit Inzidenz über 1000 soll unter anderem 2G plus für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gelten. In diesen Hotspots soll auch in der Gastronomie 2G plus gelten. Steigt die Inzidenz über 1500 müssen Gaststätten ganz schließen - inklusive Außenbereich.

Im Einzelhandel müssen Hotspots ab einer Inzidenz von 1000 den Zugang beschränken auf einen Kunden pro 20 Quadratmetern Verkaufsfläche. Für touristische Übernachtungen soll 2G plus gelten, ebenso für Reisebusveranstaltungen, körpernahe Dienstleistungen und Fahrschulen. Außerdem greift dann in vielen Bereichen eine FFP2-Maskenpflicht ab dem Alter von sechs Jahren - unter anderem in Arztpraxen, bei religiösen Veranstaltungen, in Fitnessstudios, im Einzelhandel und bei öffentlichen Veranstaltungen.

Von den 22 Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten hatten am Freitag mehr als die Hälfte eine Inzidenz über 1000. Die Landkreise Saale-Orla-Kreis, Hildburghausen und Saalfeld-Rudolstadt lagen sogar teils deutlich über 1500.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.