Tische statt Tanzen - Hessen erlaubt Gastronomie in geschlossenen Diskotheken

| Politik Politik

Mit Blick auf die Ausbreitung der Omikron-Virusvariante verschärft Hessen nach Weihnachten seine Corona-Regeln. In der Öffentlichkeit dürfen sich ab 28. Dezember nur noch Gruppen von maximal zehn Menschen treffen, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden ankündigte.

Sind nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dabei, dann sind nach wie vor nur Treffen von einem Haushalt und maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts erlaubt. Im privaten Bereich bleibt es in Hessen bei einer dringenden Empfehlung für diese Kontaktbeschränkungen.

Hessen erlaubt Gastronomie in geschlossenen Diskotheken

Der Betrieb von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken wird landesweit und unabhängig von den örtlichen Infektionszahlen untersagt, wie Bouffier erläuterte. In den Räumen dürfe aber regulärer Gastronomiebetrieb eingerichtet werden - jedoch ohne Tanz. Die Obergrenze für alle Veranstaltungen drinnen oder draußen liegt in Hessen ab 28. Dezember bei 250 Teilnehmern.

«Wir haben keinen Anlass zur Panik, aber wir haben allen Anlass zu größter Vorsicht und Vorsorge», sagte Bouffier mit Blick auf Omikron. «Wir haben eine Situation, die kann man bezeichnen als Zwischenzeit.» Zwar gebe es fallende Zahlen bei den Inzidenzen und Krankenhausaufenthalten von Covid-Patienten. «Das ist ein gutes Zeichen, es ist aber kein Zeichen für eine Entspannung», mahnte Bouffier. Omikron müsse uns sehr besorgen, wenn man auf andere europäische Länder blicke.

Bouffier erklärte, dass man auf weitere Daten zu der Virusvariante angewiesen sei. Daher werden sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bereits am 7. Januar wieder über weitere Maßnahmen verständigen, wie er ankündigte. Bis dahin werde der Expertenrat ein neues Gutachten vorgelegt haben.

Notfallpläne werden überarbeitet

Mit Blick auf drohende Engpässe in der Infrastruktur bei hohen Corona-Infektionszahlen überarbeitet die hessische Landesregierung ihre Notfallpläne. Wenn viele Menschen erkrankt oder infiziert seien, dann werde es sehr schwer, die Struktur des Landes aufrecht zu erhalten, sagte Bouffier. Das gelte etwa für die Polizei, Krankenhäuser und die Feuerwehr.

Alle Ressorts würden nun über die Feiertage ihre Notfallpläne nochmal überarbeiten, sagte der Regierungschef. Am kommenden Montag sei die nächste Kabinettssitzung geplant, um weiter zu beraten. An dem Tag stehe auch eine Besprechung mit den kommunalen Spitzenverbänden auf der Agenda. «Ich habe den Eindruck, dass da schon sehr ordentlich vorgearbeitet ist», sagte Bouffier.

Bei den Besprechungen solle es auch um die Frage neuer Quarantäneregeln gehen, also ob jemand, der infiziert, aber nicht arbeitsunfähig erkrankt ist, trotzdem zur Arbeit kommen kann. Hier warte das Land auf Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und Vorschläge des Bundes, erläuterte Bouffier. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.