Tourismusbranche fordert vor Corona-Beratungen klare Regeln

| Politik Politik

Vor den Spitzenberatungen von Bund und Ländern über Corona an diesem Montag fordert die Tourismuswirtschaft eine klare und einheitliche Linie für die Branche. «Wir müssen zurück zu klaren, verständlichen und nachvollziehbaren Regeln. Sie sind jetzt das Gebot der Stunde», sagte der Präsident des Deutschen Tourismusverbandes (DTV), Reinhard Meyer, der Deutschen Presse-Agentur.

Bei der vergangenen Bund-Länder-Konferenz sei die flächendeckende Einführung der 2G-Plus-Vorschrift in der Gastronomie beschlossen worden. «Diese Regelung wird aber unterschiedlich angewendet und die Länder regeln selbst, ob nach einer Booster-Impfung noch ein Test für den Restaurantbesuch erforderlich ist», stellte Meyer fest. Während beispielsweise Bayern weiterhin nur 2G in der Gastronomie vorgebe, seien etwa in Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein oder dem Saarland nur doppelt Geimpfte mit zusätzlichem Booster von der Testpflicht beim Gastronomiebesuch befreit.

Uneinheitlichkeit herrsche auch bei touristischen Übernachtungen: Während Übernachtungen in Nordrhein-Westfalen unter die 2G-Regel falle, werde in Rheinland-Pfalz von Gästen und Gastgebern die Einhaltung der 2G-Plus-Regel verlangt. In Hessen wiederum gelte eine inzidenzabhängige Stufenregelung, monierte Meyer. «Für die Tourismusbranche, die ohnehin schwer an der Krise zu tragen hat, bedeutet dieser Wirrwarr Unsicherheit bei Gästen und Gastgebern.» Die Länder müssten eine einheitliche Handhabe vereinbaren, forderte er.

Handel dringt vor Bund-Länder-Runde auf Ende von 2G beim Einkaufen

Vor dem Spitzengespräch von Bund und Ländern zur weiteren Corona-Strategie an diesem Montag dringt die Wirtschaft auf Erleichterungen und bundesweit einheitliche Regeln. So fordert der Handelsverband Deutschland (HDE), die 2G-Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel abzuschaffen. Gastronomie und Tourismuswirtschaft verlangten eine klare und einheitliche Linie für die Branche.

In Bayern und Niedersachsen sei die 2G-Regel, die in großen Teilen des Einzelhandels nur Geimpften und Genesenen den Zutritt gestattet, bereits aufgehoben, schrieb HDE-Präsident Josef Sanktjohanser in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Am Freitag hatte auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Zutrittsbeschränkung zu Einzelhandelsgeschäften nach der 2G-Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dem Gericht fehlten mit Blick auf Ausnahmen «einheitliche, objektivierbare Kriterien für den erweiterten Geltungsbereich der Regelung».

Sanktjohanser betonte, es sei an der Zeit, die Zugangsbeschränkungen im Handel auch bundesweit auf den Prüfstand zu stellen. «Wir bitten Sie daher, sich im Zuge der Bund-Länder-Abstimmungen bei der Ministerpräsidentenkonferenz kommenden Montag dafür einzusetzen, die strikten 2G-Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel mit Gütern außerhalb des täglichen Bedarfs aufzuheben – mindestens aber in Form von Stichprobenkontrollen an der Kasse zu vereinfachen», heißt es in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Sanktjohanser schrieb, die Infektionszahlen aus Schleswig-Holstein, wo die 2G-Regel gilt, und Niedersachsen, wo sie aufgehoben ist, belegten, dass es «keine erkennbaren Auswirkungen» der Zugangsbeschränkungen im Handel auf das Infektionsgeschehen gebe.

Die Auswirkungen von 2G auf den betroffenen Handel seien dagegen groß, klagte der HDE-Präsident. Der Nicht-Lebensmittel-Handel leide unter Umsatzrückgängen von bis zu 30 Prozent. Zudem führten die Kontrollen der 2G-Beschränkungen zu einem erhöhten Personalaufwand. Sanktjohanser appellierte an Lauterbach, hier rasch Abhilfe zu schaffen: «Es geht um das Überleben tausender Geschäfte.»

Vor den Spitzenberatungen von Bund und Ländern forderte auch die Tourismuswirtschaft eine klare und einheitliche Linie. «Wir müssen zurück zu klaren, verständlichen und nachvollziehbaren Regeln. Sie sind jetzt das Gebot der Stunde», sagte der Präsident des Deutschen Tourismusverbandes (DTV), Reinhard Meyer, der dpa.

Bei der vergangenen Bund-Länder-Konferenz sei die flächendeckende Einführung der 2G-plus-Vorschrift in der Gastronomie beschlossen worden. «Diese Regelung wird aber unterschiedlich angewendet und die Länder regeln selbst, ob nach einer Booster-Impfung noch ein Test für den Restaurantbesuch erforderlich ist», stellte Meyer fest. Auch bei touristischen Übernachtungen herrsche Uneinheitlichkeit. «Für die Tourismusbranche, die ohnehin schwer an der Krise zu tragen hat, bedeutet dieser Wirrwarr Unsicherheit bei Gästen und Gastgebern.» Die Länder müssten eine einheitliche Handhabe vereinbaren.

Der Einzelhandel spricht sich zudem für eine Aussetzung von Lieferbeschränkungen aus. «Die nächtlichen Einfahrverbote für Lkw in viele Städte stehen einer Belieferung der Filialen des Handels entgegen», sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Samstag). Er forderte zudem, das Sonntagsfahrverbot für Lkw aufzuheben, damit der Verkehr flexibler geplant und Lieferketten entlastet werden könnten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.