Tourismusverband: Übergangsfrist bei Abschaffung des Hotelmeldescheins zu kurz

| Politik Politik

Der Bundesrat hat der Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Übernachtungsgäste zum 1. Januar 2025 zugestimmt. Der Deutsche Heilbäderverband (DHV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV) zeigen sich enttäuscht darüber, dass keine ausreichende Übergangsfrist geschaffen wurde.

„Die Abschaffung des Hotelmeldescheins ist ein wichtiger Schritt zum notwendigen Bürokratieabbau. Allerdings hätten die damit verbundenen Konsequenzen für die kommunale Tourismusfinanzierung berücksichtigt werden müssen“, betont Norbert Kunz, Geschäftsführer des DTV.

In vielen Kommunen sind die Hotelmeldescheine eng mit der Erhebung von Gästebeiträgen und Gästekarten verknüpft. Diese Gelder sind essenziell für die Finanzierung der touristischen Infrastruktur und der örtlichen Tourismusstrukturen. „Nur mithilfe der zweckgebundenen Einnahmen durch die Kurtaxe können die kostenintensiven, systemrelevanten Gesundheitsinfrastrukturen in den Heilbädern und Kurorten erhalten und kontinuierlich weiterentwickelt werden“, erläutert Brigitte Goertz-Meissner, Präsidentin des Deutschen Heilbäderverbandes e.V.  Durch die kurzfristige Abschaffung der Meldepflicht müssen nicht nur Kurorte ihre Satzungen überarbeiten, um weiterhin verlässlich Einnahmen generieren zu können. Im vergangenen Jahr entfielen 42 Prozent der statistisch erfassten Übernachtungen auf Kur- und Erholungsorte sowie Heil- und Seebäder.

„Die jetzt zur Verfügung stehende Zeit reicht nicht aus, um diese Anpassungen vorzunehmen. Daher hatten wir eine angemessene Übergangsfrist gefordert. Bundestag und Bundesrat sind dieser Forderung nicht nachgekommen, so dass wir jetzt fürchten, dass nicht alle Kommunen ihre Satzungen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2025 ändern können“, so Norbert Kunz weiter.

Hintergrund:
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt, das unter anderem die Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Staatsangehörige vorsieht. Für ausländische Gäste soll die Meldepflicht bestehen bleiben. Bis zum Inkrafttreten bleibt jeder einzelne Beherbergungsbetrieb in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz auszustellen. DHV und DTV haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die Meldescheine in vielen Kommunen eine wichtige Grundlage für die Erhebung von Gästebeiträgen darstellen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kein Bier nach 22.00 Uhr? Das Verkaufsverbot im Münchner Uni-Viertel ist erstmal gestoppt – aber nur auf Bewährung. Bürgermeister Krause richtet eine eindeutige Warnung an die Feiernden.

Der DEHOGA Bayern hat Vorwürfe der Gewerkschaft NGG zur geplanten Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie zurückgewiesen. Landesgeschäftsführer Geppert sprach in diesem Zusammenhang von „Nestbeschmutzung“ und forderte stattdessen Unterstützung in den Gesprächen über steuerliche Entlastungen.

Die für das kommende Jahr geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie begrüßt der DEHOGA Bundesverband als wichtigen politischen Schritt. Die Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges betont, dass es bei vielen gastronomischen Betrieben derzeit um die schiere Existenzsicherung gehe.

In einigen Dörfern haben Gaststätten schwer zu kämpfen. Es fehlt an Personal und die Betriebe leiden unter gestiegenen Kosten. Die CDU in Brandenburg fordert für die Kneipen eine finanzielle Förderung.

Bei einem Treffen auf Schlossgut Groß Schwansee hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, gemeinsam mit dem Präsidium des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern, die Bedeutung der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie betont. Beide Seiten sprachen sich für eine zügige gesetzliche Umsetzung aus.

Der aktuelle Konjunkturbericht des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt eine stagnierende Wirtschaftsleistung, begleitet von Inflation und gestiegenen Strompreisen. Die Österreichische Hotelvereinigung warnt daher vor weiteren Kostenbelastungen.

Die Europäische Union hat die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt. Mit der Aufhebung der zugrundeliegenden ODR-Verordnung entfallen auch die damit verbundenen Informationspflichten für Unternehmen. Dies betrifft auch Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie, die nun aktiv werden müssen.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Demnach sollen öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dieser Beschluss könnte auch Bereiche des Gastgewerbes betreffen.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Damit greift die Regierung eine langjährige Kritik des DEHOGA auf, der die oft belastenden und imageschädigenden Vor-Ort-Prüfungen durch bewaffnete Zollbeamte in Hotels und Restaurants bemängelt hatte.

Die Regierung plant Verbesserungen bei Rentenniveau und Mütterrente - und will diese eigentlich mit Steuergeld bezahlen. Doch auch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt eine Mehrbelastung zu.