Trotz scharfer Kritik: Unternehmen müssen ab 1. Mai wieder Insolvenzanträge stellen

| Politik Politik

In der Corona-Krise hatte die Bundesregierung die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Diese Sonderregelung läuft am 1. Mai aus. Auf das Gastgewerbe rollte eine Pleitewelle zu. Der Hotelverband spricht von einem Offenbarungseid der Wirtschaftspolitik und fordert mit dem DEHOGA die weitere Aussetzung.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hat eine verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für bestimmte Unternehmen gefordert. Die Ausnahmeregelung solle zumindest für die Unternehmen, die bisher keine staatliche Hilfe erhalten haben, bis zum 30. September verlängert werden, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges dem Nachrichtenportal «T-Online» am Freitag: «Wir erbringen ein Sonderopfer für die Gesellschaft. Und das muss auch angemessen entschädigt werden.»

In einem aktuellen Blogpost schreibt der Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland, Markus Luthe: «Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist eine ethische Verpflichtung der politisch Verantwortlichen und zudem ein Gebot der volkswirtschaftlichen Vernunft. Alles andere wäre ein Offenbarungseid der Wirtschaftspolitik! » Das das Gefasel von „Zombiefirmen“ müsse sich fatal auf die Hoteliers und ihre Teams auswirken, die vor und nach der Corona-Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten/haben, die anerkanntermaßen nichts zum Pandemiegeschehen beitragen hätten und über die gegenwärtig dennoch zum Wohl der Allgemeinheit von den Regierungen in Bund und Land ein faktisches Berufsverbot verhängt würde.

Auch Dorint-Boss Dirk Iserlohe betonte kürzlich die Dringlichkeit: «Kein Unternehmer kann Rückstellungen gebildet haben, um eine solche Krise zu überwinden.» Am 1. Mai werde es ernst, wenn die derzeit ausgesetzte Insolvenzantragspflicht wieder greife. «Je größer das Unternehmen, desto größer die Gefahr der Insolvenz.» Er forderte den Bund zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf, um Entschädigungen zu ermöglichen. Eine Alternative hierzu wäre eine umfangreiche Hilfe, die sich nach dem Umsatz von Vorjahresmonaten bemisst - also deutlich mehr Geld vom Staat als bisher vorgesehen.

Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden. Wegen der Pandemie hatte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt. Die eigentlich nur bis Ende Januar gültige Regelung war im Februar für manche Unternehmen bis zum 30. April verlängert worden. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß. 

Mehr Transparenz auf der Speisekarte – oder mehr Bürokratie in der Küche? Die geplante Tierhaltungskennzeichnung spaltet die Branche. Zwischen politischem Anspruch und betrieblicher Realität geht es um mehr als nur ein Label. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz ist gegen die Einführung einer Bettensteuer. Der Verband plädiert dagegen für einen zweckgebundenen Gästebeitrag.

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

Caroline von Kretschmann äußert sich zur Entlastungsprämie und nennt eine Beispielrechnung: Für die Auszahlung an alle Mitarbeiter wären 3,3 Millionen Euro zusätzlicher Umsatz erforderlich. Auch der DEHOGA Hessen kritisiert das Maßnahmenpaket der Bundesregierung.

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

Der Kanzler hat mit einer Äußerung zur gesetzlichen Rente für Empörung gesorgt. Auf dem CDA-Kongress versucht er, die Gemüter zu beruhigen. Und er hat eine Botschaft für den Koalitionspartner.

Sollten Steueraufschläge für Cola und Limo kommen, um Anreize für gesündere Ernährung zu setzen? Die Gesundheitsministerin ist dafür. Doch das letzte Wort in der Regierung ist noch nicht gesprochen.