Überbrückungshilfe III: Welche Investitionen in Hotels und Restaurants förderfähig sein können

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Mit der Überbrückungshilfe III werden in der Corona-Krise betriebliche Fixkosten bezuschusst. Je nach Fall sind aber auch Investitionen in die Ausstattung oder in Digitalisierungsprojekte staatlich unterstützt. Eine Liste benennt die förderfähigen Maßnahmen.

Demnach ist zum Beispiel die Anschaffung oder Aufrüstung bestehender Registrierkassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) förderfähig. Dazu werden viele weitere Digitalisierungsmaßnahmen gefördert, zum Beispiel auch die Kosten für digitales Marketing, cloudbasierte Telefonanlagen, Weiterbildung oder Investitionen in die Außenbereiche.

Digitalisierung

  • Einrichtung eines Onlineshops 
  • Anschaffung von Hardware zur besseren Präsentation von Produkten im Online-Shop (z. B. Photo Studio Composer)
  • Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage
  • Anschaffung von Laptops, sonstiger IT-Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
  • Ausbau WLAN
  • Glasfaseranschluss
  • Kosten für digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, etc.)
  • Kosten für die Betreuung von Social Media Kanälen
  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalisierung
  • Dokumentenmanagement
  • Update von Softwaresystemen
  • Implementierung von Buchungs- und Reservierungssystemen
  • neue cloudbasierte Telefonanlage
  • Anschaffung von Smartphones/Tablets zur digitalen Kontaktnachverfolgung
  • Anschaffung von Registrierkassen, einschließlich Kassensoftware (z. B. TSE-Lösungen)
  • Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen z.B. "am Tisch per Handy ordern"
  • Digitalisierung der Informationsmappe, von Speisekarten
  • Hotellerie: Anschaffung von Hard- und Software (auch Flatscreens) für digitale Gästemappen, Imagefilme, Infobroschüren, Wellness- und Speisenangebote
  • App für Kundenregistrierung
  • Token zur Infektionskettenermittlung u. aktiver Abstandswarnung (für Kunden ohne Smartphone)
  • Gästebindungsprogramme / Software inkl. Einrichtung und Schulung
  • Warenwirtschaftssystem
  • Taxameter und ähnliche taxispezifische Hardware
  • "Digitale" Fitnessgeräte für Fitnessstudios
  •  Anschaffung eines Konvektomaten mit Internetanbindung und somit einer standortunabhängigen, programmierbaren Steuerung

Hygienemaßnahmen
bzw. Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche

  • Personalkosten zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen bzw. Verlagerung in Außenbereiche
  • Kosten für Desinfektionsmittel, Trennwände und Plexiglas, Luftfilter etc.
  • fester Einbau von Lüftungsanlagen
  • Installation/Erneuerung/Aufrüstung von Klima- und Lüftungsanlagen
  • Lüftungs-/Klimaanlagen nicht nur in Gästebereichen, sondern auch für Personalräume (z.B. innenliegende Küche)
  • Kauf von Schnell- oder Selbsttests für Kunden oder Mitarbeiter
  • Handtrockner mit UVC-Licht
  • Austausch Teppichboden gegen abwischbare Oberflächen
  • Errichtung von Doppelstrukturen im Indoorbereich, um Schlangenbildung  im ToGo Geschäft vorzubeugen (zweite Theke)
  • Modernisierung Toiletten / Sanitäreinrichtung
  • Schaffung zusätzlicher sanitärer Anlagen für Personal
  • Begleitarbeiten zur Umstrukturierung des Gastraums im Restaurantbereich zur Einhaltung der Sitzabstände (z.B. Elektroinstallationsarbeiten zur Verlegung von Lampen über den Tischen)
  • Anschaffung von mobilen Raumteilern für die Gasträume
  • Einbau eines (neuen) Fensters, um regelmäßig zu lüften
  • Wechsel auf Gläserspülmaschine (inkl. Sanitär- und Elektroarbeiten), die mit höherer Temperatur spült
  • Umrüstung von Türschließanlagen auf kontaktlos
  • Sonnenschirme mit integrierten Heizstrahlern, um auch den Außenbereich nutzen zu können
  • in Eigenregie des Antragstellers/Unternehmers erbrachte Arbeitsleistungen, etwa zur Aufstellung von Heizstrahlern
  • Einrichtung für Außengastronomie (Mobiliar, Theken, Kühlzellen etc.)
  • Anschaffung/Austausch von Terrassenbestuhlung
  • Überdachung für den Außenbereich, damit dieser auch bei schlechterem Wetter genutzt werden kann
  • bauliche Erweiterung des Außenbereichs
  • Windschutz für den Außenbereich

(Die vorstehende Liste wurde vom DEHOGA Bundesverband und diversen DEHOGA Landesverbänden in Mitgliederrundschreiben verbreitet)


 

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