Überbrückungshilfen: Was Gastronomen und Hoteliers jetzt wissen müssen

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Kleine und mittelständische Unternehmen, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen sind, sollen im Sommer Extra-Geld vom Staat bekommen. Das Kabinett brachte am Freitag sogenannte Überbrückungshilfen auf den Weg, die eine Pleitewelle verhindern sollen. Es gehe darum, dass die Firmen die nächsten Monate überlebten und dann dabei seien, wenn die Wirtschaft wieder wachse, sagte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD).

Gedacht sind die neuen Hilfen besonders für Restaurants, Bars, Kneipen, Schausteller, aber auch Jugendherbergen, Schullandheime und Reisebüros sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe und Profisportvereine der unteren Ligen. Anträge dürfen aber aus allen Wirtschaftsbereichen kommen. Die Unternehmen müssen dafür nachweisen, dass ihr Umsatz im April und Mai verglichen mit dem Vorjahreszeitraum um mindestens 60 Prozent eingebrochen ist. Außerdem dürfen sie Ende 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.

Viele Firmen könnten derzeit kaum Kredite beantragen, weil sie ihre Umsatzausfälle perspektivisch nicht wieder reinholen könnten, begründet das Wirtschaftsministerium die Hilfen. Daher übernehme der Bund in den Monaten Juni bis August einen Teil der betrieblichen Fixkosten. Der Zuschuss steigt je nach Umsatzeinbruch auf bis zu 80 Prozent - maximal kann ein Unternehmen für drei Monate 150 000 Euro bekommen. Die Bundesregierung nimmt dafür insgesamt 25 Milliarden Euro in die Hand.

Übernommen werden etwa Teile der Miete oder Pacht, Zinszahlungen und Leasingraten, Ausgaben für Wartung und Instandhaltung, Strom, Wasser, Heizung, Versicherungskosten und Kosten für Auszubildende oder Steuerberater.

Verabschiedet wurde unter anderem die die allgemeine Senkung der Mehrwertsteuer, der Familienzuschuss von 300 Euro pro Kind und auch die branchenübergreifenden Überbrückungshilfen.

Hierzu gibt es Eckpunkte die den Titel tragen „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“.

Die Hilfen seien für viele Betriebe ein Schritt in die richtige Richtung, sagt der DEHOGA Bundesverband. In Details hätte es auch leichte Verbesserungen gegenüber der Verständigung der Regierungskoalition aus der vergangenen Woche. Den zentralen Kritikpunkten und dabei insbesondere der Forderung, dass nicht Größe oder Betriebsform sondern die Betroffenheit eines Betriebs ausschlaggebend für die Inanspruchnahme sein müsse, wurde allerdings leider nicht Rechnung getragen.

Hier die wichtigsten Inhalte und Einschätzungen im Überblick:

  • Die Eckpunkte sehen die bereits bekannte Gesamtsumme von maximal 25 Milliarden Euro für Liquiditätshilfen für die Monate Juni bis August vor.
  • Die massive Betroffenheit des Gastgewerbes wird in den Eckpunkten benannt: Hotel- und Gaststättengewerbe einschließlich Kneipen sowie Clubs, Bars und Catering werden explizit aufgeführt.
  • Um Gelder in Anspruch nehmen zu können, muss für die Monate April und Mai zusammengenommen ein Umsatzeinbruch von mehr als 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr nachgewiesen werden.
  • Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten gemäß einer in den Eckpunkten enthaltenen Liste; dazu zählen u.a. Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite, Versicherungen, Strom-, Wasser- und Heizkosten und vieles mehr.
  • Aus Sicht des DEHOGA Bundesverbandes ist positiv zu bewerten, dass, anders als noch im Beschluss des Koalitionsausschusses aus der vergangenen Woche, eine Pauschale von zehn Prozent der Fixkosten für Personalaufwendungen berücksichtigt werden kann; ebenso die auch vom DEHOGA geforderte Aufnahme der Kosten für Auszubildende.
  • Je nach Umsatzeinbruch wird ein bestimmter in den Eckpunkten festgelegter Prozentsatz der Fixkosten erstattet.
  • Nach wie vor liegt die maximale Förderung bei 150.000 Euro für drei Monate. Bei Kleinstbetrieben bis fünf bzw. bis zehn Mitarbeitern darf die eigentlich festgesetzte Maximalförderung von 9.000 bzw. 15.000 Euro nun allerdings - anders als zunächst geplant - überschritten werden, falls die erstattungsfähigen Fixkosten mindestens doppelt so hoch sind wie der maximale Erstattungsbetrag.
  • Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31. August und die Auszahlungsfristen am 30. November 2020.

Enttäuschend und inakzeptabel aus Sicht des DEHOGA bleibt insbesondere,

  • dass das Programm weiterhin im Wesentlichen auf Betriebe mit maximal 249 Beschäftigten zielt, da zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt sein müssen: Unter 249 Beschäftigte, unter 50 Mio. Euro Umsatz, Bilanzsumme unter 43 Mio. Umsatz. Im Umkehrschluss heißt das aber auch: Wer weniger als 50 Millionen Umsatz und eine Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro hat, kann die Hilfe beanspruchen.
  • dass in verbundenen Unternehmen die maximale Fördersumme nur einmal in Anspruch genommen werden darf (vgl. S. 5 der Eckpunkte)
  • dass die Hilfen nur auf drei Monate begrenzt sind.

„Die geplanten Überbrückungshilfen sind für alle betroffenen Betriebe überlebenswichtig“, sagte DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass alle Unternehmen direkte Finanzhilfen durch einen Rettungsfonds benötigen. Nicht die Größe, sondern der Grad der Betroffenheit der Betriebe ist dabei zu berücksichtigen.“ Ebenso sei es wichtig, dass alle Unternehmen und Betriebe eines Eigentümers von dem Rettungsfonds profitieren. Es sei mehr als offen, ob diese Überbrückungshilfen ausreichen werden, die Betriebe und die Arbeitsplätze zu retten. „Die geplanten Summen sind zu gering. Überbrückungshilfen für drei Monate greifen zudem in unserer besonders betroffenen Branche deutlich zu kurz. Hier ist eine Ausweitung auf sieben Monate zwingend notwendig“, so Zöllick.

Der Hotelverband Deutschland (IHA), der die großen Hotelketten und -Marken vertritt, geht mit dem Konjunkturprogramm hart ins Gericht und spricht davon, dass die Politik die Branche verraten habe. Den statt eines bereits vor Monaten zugesicherten Rettungsfonds, solle die Hotellerie als von der Corona-Krise besonders schwer betroffene Branche nun also in einigen Wochen – realistischer dürften wohl Monate sein – gedeckelte, allgemeine Überbrückungshilfe erhalten. Diese werde aber für viele Betriebe nicht nur zu spät kommen, sie falle mit maximal 150.000 Euro pro Unternehmen auch zu niedrig aus, so der Verband in einem Blog-Post.

Auf völliges Unverständnis des Hotelverbandes stößt, dass die Bundesregierung nicht allen Hotels in Deutschland nach dem Grad der Betroffenheit helfen wolle. Denn die Überbrückungshilfe soll nicht pro Betriebsstätte, sondern unter Anwendung eines „Konsolidierungsgebots“ nur pro Unternehmen gewährt werden: „Rechtlich selbständige verbundene Unternehmen oder Unternehmen, die im Eigentum oder unmittelbar unter dem beherrschenden Einfluss derselben Person oder desselben Unternehmens stehen, können Überbrückungshilfe nur bis zu einer Höhe von 150.000 Euro über drei Monate beantragen.“ Die Zufälligkeit der Rechtsform und nicht das Ausmaß der Not solle über Rettung oder Insolvenz entscheiden, moniert der Hotelverband. Hotelketten mit Franchisepartnern werde geholfen, während unternehmergeführte, mittelständische Hotelketten leer ausgingen. Das sei inakzeptabel, so der Verband.

Die vom Kabinett beschlossenen Inhalte des Konjunkturpakets gehen nun im Schnellverfahren zur Beratung in Bundestag und Bundesrat. Die finalen Abstimmungen sind dort für Ende Juni geplant. (Mit Material der dpa)


 

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