Ungeimpfte dürfen in NRW wieder in Restaurants und Hotels

| Politik Politik

Erleichterung für Restaurants, Hotels, Diskotheken, Kultur und Sport: In Nordrhein-Westfalen werden ab Freitag weitere Corona-Schutzmaßnahmen im Freizeitbereich gelockert.

Auch Ungeimpfte dürfen dann wieder Restaurants, Hotels, Kultureinrichtungen und Sportveranstaltungen besuchen. Sie müssen allerdings einen gültigen negativen Corona-Test vorweisen. Das teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch mit. Der Zugang zu diesen Bereichen ist damit nicht mehr nur für Geimpfte und Genesene, sondern auch mit einem negativem Test (3G) möglich. Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung für NRW tritt am Freitag in Kraft.

Diskotheken und Clubs dürfen dann nach monatelanger Schließung wieder öffnen - allerdings unter 2G-plus-Bedingungen. Damit haben nur Genesene und Geimpfte mit einem zusätzlichen negativen Corona-Test Zutritt. Das gilt auch für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Eine Maskenpflicht besteht nicht.

Für Volksfeste sowie private Feiern mit Tanz wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeste gilt ebenfalls weiterhin die 2G-plus-Regel. Hier dürfen immunisierte Personen teilnehmen, die zusätzlich über einen aktuellen Test oder aber über eine Auffrischungsimpfung verfügen. Grundsätzlich sei bis auf wenige Angebote mit besonders hohen Infektionsrisiken wie Volksfeste, Groß- und Tanzveranstaltungen und Bordelle alles unter 3G-Bedingungen (geimpft, genesen, getestet) zulässig, teilte das Ministerium weiter mit.

Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre gelten 2G plus und 3G dagegen nicht mehr. Ihnen sei ab sofort eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten möglich.

Bei Großveranstaltungen ab 1000 Personen gelten in NRW künftig die 2G-plus-Regel und zusätzliche Maskenpflicht, aber es werden mehr geimpfte oder genesene Zuschauer zugelassen. Drinnen sind nun maximal 6000 Menschen bei einer maximalen Auslastung von 60 Prozent zulässig. Im Freien darf bei einer maximalen Auslastung von 75 Prozent die Zahl von 25 000 Zuschauern nicht überschritten werden.

NRW setzt mit den Lockerungen weitgehend die Vereinbarungen von Bund und Ländern um. Diese hatten Mitte Februar einen Plan für schrittweise Öffnungen bis hin zu einem Ende aller einschneidenden Auflagen am 20. März vereinbart - wenn die Situation in den Kliniken es zulässt. Auch nach dem 20. März soll aber noch ein «Basisschutz» mit Maskenpflichten in Innenräumen, Bussen und Bahnen sowie mit Tests möglich sein. Zuvor wollen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen - und präsidenten am 17. März erneut zusammenkommen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.