Unionsabgeordnete verlangen Anpassung der Minijob-Verdienstgrenze

| Politik Politik

In der Union wird angesichts des Fachkräftemangels der Ruf nach einer Lockerung der starren Verdienst- und Arbeitzeitregeln in der Gastronomie laut. «Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass die Verdienstgrenze im Minijob weiter auf dem Niveau von 2013 verharrt, während Einkommen und Inflation steigen», heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden sechsseitigen Papier einer Gruppe von Unionsabgeordneten im Bundestag.

Das Papier wurde kurz vor Weihnachten an Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) weitergeleitet, es dient als Grundlage für einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoß. Eine Initiativgruppe von mehr als 30 Unionsabgeordneten hatte bei mehreren Treffen über die Situation der Gastronomie beraten und dabei die Arbeitsgruppe Tourismus der Unionsfraktion einbezogen.

Einer der Initiatoren, Fraktionsvorstandsmitglied Axel Fischer (CDU), sagte der dpa: «Von höheren Verdienstgrenzen würden branchenübergreifend rund 7,5 Millionen Minijobber profitieren.» Der ebenfalls aus Baden-Württemberg stammende Abgeordnete Olav Gutting betonte: «Dreh- und Angelpunkt ist immer wieder der Arbeitskräftemangel.» Es sei mehr Wertschätzung den Beschäftigten gegenüber nötig, aber auch mehr Flexibilität. «Es ist gut wenn der Mindestlohn steigt, aber dann muss auch die Minijob-Verdienstgrenze Schritt halten», forderte Gutting.

"Freiräume für eine flexible Arbeitszeitgestaltung"

Fischer sprach sich zugleich für ein modernes Arbeitszeitgesetz aus, das Freiräume für eine flexible Arbeitszeitgestaltung schafft und die Spielräume des EU-Rechts nutzt. «An Stelle einer täglichen muss eine wöchentliche Höchstarbeitszeit treten, die in tarifgebundenen wie in tarifungebundenen Unternehmen gilt», sagte er. «Beschäftigte genießen so weiter den Schutz von Arbeitszeit-Höchstgrenzen, können die Arbeit während der Woche aber flexibler gestalten und diese an die persönliche Lebenssituation wie auch an die betrieblichen Gegebenheiten anpassen.» Gutting ergänzte: «Wer mehr arbeiten will, soll auch die Chance dazu haben.»

Die nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Marie-Luise Dött sagte: «Die europäische Arbeitszeitrichtlinie schafft Flexibilität: Wochenarbeitszeit statt täglicher Höchstarbeitszeit. Das deutsche Recht muss dem europäischen Recht angepasst werden.»

In dem Papier heißt es, trotz des Anstiegs des Mindestlohns von 8,50 Euro im Jahr 2015 auf 9,19 Euro 2019 und der bereits beschlossenen Erhöhung auf 9,35 Euro ab Januar 2020 verharre die Verdienstgrenze in Minijobs mit 450 Euro auf dem Niveau von 2013. «In der Konsequenz müssen Minijobber – die versicherungs- und abgabenfrei bleiben wollen – weniger Stunden arbeiten, da die Verdienstgrenze schneller erreicht ist.» Die Minijobgrenze solle deshalb einmalig angehoben und künftig dynamisch an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst werden. Auf welchen Betrag diese Grenze angehoben werden soll, lassen die Abgeordneten in ihrem Papier offen.

Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit

Bei einer Reform des Arbeitszeitgesetzes schlagen die Abgeordneten statt einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. Zudem plädieren sie für stärkeren Bürokratieabbau.

Gerade Kleinst- und Kleinbetriebe, die die Gastronomie ausmachten, sollten vor bürokratischen Lasten geschützt werden, heißt es in dem Papier. Die Einführung von Schwellenwerten von Mitarbeitern bei der Anwendung gesetzlicher Regelungen könne die bürokratische Belastung gerade für Kleinst- und Kleinbetriebe reduzieren. Als Beispiel wird die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten erst für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern genannt.

Die Abgeordneten regen insbesondere für Gastronomen eine digitale Vereinfachung der Sofortmeldung für Personal zur Deutschen Rentenversicherung an. Dies sei gerade in der Hochsaison wichtig. In für Schwarzarbeit anfälligen Branchen müssen Arbeitgeber spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme eine Sofortmeldung an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Dies führe besonders bei Arbeitsaufnahmen am Wochenende zu erheblichen Praxisschwierigkeiten, schreiben die Parlamentarier. Möglichkeiten der Digitalisierung könnten hier Abhilfe schaffen, zumal weitere Informationen mit der ersten Lohnabrechnung folgten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.