Urlaub in Zeiten von Corona: EU-Kommission legt Leitlinien mit Anforderungen vor

| Politik Politik

Die EU-Kommission hat ein Konzept für Sommerurlaube in Zeiten von Corona vorgelegt. Der am Mittwoch in Brüssel präsentierte Plan plädiert dafür, die derzeit stark eingeschränkte Reisefreiheit innerhalb der EU zumindest schrittweise wiederherzustellen. Gleichzeitig sollen Hotels, Ferienparks und Restaurants neue strenge Hygiene- und Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. Vorgeschlagen wird zum Beispiel eine Begrenzung der Gästezahl, damit Abstandsregeln eingehalten werden können.

Urlaube sollten nach Vorstellung der EU-Kommission zudem nur in Regionen ermöglicht werden, die gegebenenfalls auch für die medizinische Versorgung von Gästen ausreichend Kapazitäten haben. Auch sollte die Möglichkeit zur Verfolgung von Infektionsketten sichergestellt sein - beispielsweise durch die Verfügbarkeit von grenzüberschreitend nutzbaren Handy-Apps.

«Das wird für niemanden von uns ein normaler Sommer, aber wenn wir alle zusammenarbeiten (...), dann werden wir nicht den ganzen Sommer zu Hause verharren müssen - und dann wird es auch kein vollständig verlorener Sommer für die europäische Tourismusindustrie werden», kommentierte die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager, in einer Online-Pressekonferenz.

Ob das Konzept der Kommission eine Chance auf Umsetzung hat, hängt nun von den Mitgliedstaaten und der weiteren Entwicklung der Infizierten-Zahlen ab. Die Kommission geht davon aus, dass in einem ersten Schritt die Reisebeschränkungen zwischen Ländern mit einer ähnlich positiven Corona-Lage wegfallen könnten. Die endgültige Entscheidung darüber liegt aber bei den Regierungen in den Hauptstädten. Konkrete Kriterien wie zum Beispiel eine Höchstzahl an Infektionen pro 100 000 Einwohner schlug die Kommission nicht vor.

Um Urlaubern eine Orientierung für die Reiseplanung zu geben, soll aber vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten eine interaktive Karte mit Informationen zur Lage in Urlaubsregionen erstellt werden.

Mit Blick auf die Diskussion um finanzielle Aspekte von Reisebeschränkungen pocht die EU-Kommission unterdessen auf das Recht der Verbraucher auf Erstattung für abgesagte Reisen. Gegen Staaten, die Unternehmen ermöglichen, lediglich Gutscheine auszugeben, sollen Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden.

Deutschland wollte Verbraucher ursprünglich ebenfalls verpflichten, Gutscheine statt Erstattung zu akzeptieren. Nach Widerstand aus Brüssel nahm die Bundesregierung jedoch davon Abstand. Mehrere andere Staaten setzten sich indes über die EU-Regel hinweg. Die EU-Kommission schlägt ihnen nun vor, die freiwillige Nutzung von Gutscheinen für Verbraucher attraktiver zu machen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?

Die Bundesregierung richtet ihre Tourismuspolitik neu aus. Eine neue Nationale Tourismusstrategie (NTS) soll künftig die „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ in den Mittelpunkt stellen.

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für Online-Bewertungen​​​​​​​ im Tourismussektor veröffentlicht. Zahlreiche Forderungen der Hotellerie wurden in die Leitlinien aufgenommen, dennoch sieht die Österreichische Hotelvereinigung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere was die rechtliche Verbindlichkeit betrifft.

Die Bundesregierung hat bei einer Kabinettssitzung die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gastronomie gemacht. Ein kürzlich veröffentlichter Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Der Koordinator für die maritime Wirtschaft und Tourismus, Dr. Christoph Ploß, startet heute seine Tourismus-Sommertour. Vom 1. bis zum 3. September 2025 besucht er wichtige Tourismusstandorte im Westen und Süden der Bundesrepublik.

Anja Karliczek, die Vorsitzende des Tourismus-Ausschusses im Bundestag, bekräftigt die geplante Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. In einem Beitrag auf LinkedIn kündigte sie an, dass der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent "im Herbst der Reformen" umgesetzt werden soll.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten warnt eindringlich vor den Plänen der Bundesregierung, den 8-Stunden-Tag abzuschaffen. Schon jetzt würden Beschäftigte rund 1,2 Milliarden Überstunden leisten – davon 638 Millionen unbezahlt. Besonders betroffen sei das Gastgewerbe.

Die Bundesregierung will, nach Angaben ihres Sucht- und Drogenbeauftragten, das sogenannte begleitete Trinken von Jugendlichen ab 14 Jahren abschaffen. Bereits im Juni hatten die Gesundheitsminister der Länder auf ein Verbot der Praxis gedrängt.