Urlaub in Zeiten von Corona: EU-Kommission legt Leitlinien mit Anforderungen vor

| Politik Politik

Die EU-Kommission hat ein Konzept für Sommerurlaube in Zeiten von Corona vorgelegt. Der am Mittwoch in Brüssel präsentierte Plan plädiert dafür, die derzeit stark eingeschränkte Reisefreiheit innerhalb der EU zumindest schrittweise wiederherzustellen. Gleichzeitig sollen Hotels, Ferienparks und Restaurants neue strenge Hygiene- und Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. Vorgeschlagen wird zum Beispiel eine Begrenzung der Gästezahl, damit Abstandsregeln eingehalten werden können.

Urlaube sollten nach Vorstellung der EU-Kommission zudem nur in Regionen ermöglicht werden, die gegebenenfalls auch für die medizinische Versorgung von Gästen ausreichend Kapazitäten haben. Auch sollte die Möglichkeit zur Verfolgung von Infektionsketten sichergestellt sein - beispielsweise durch die Verfügbarkeit von grenzüberschreitend nutzbaren Handy-Apps.

«Das wird für niemanden von uns ein normaler Sommer, aber wenn wir alle zusammenarbeiten (...), dann werden wir nicht den ganzen Sommer zu Hause verharren müssen - und dann wird es auch kein vollständig verlorener Sommer für die europäische Tourismusindustrie werden», kommentierte die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager, in einer Online-Pressekonferenz.

Ob das Konzept der Kommission eine Chance auf Umsetzung hat, hängt nun von den Mitgliedstaaten und der weiteren Entwicklung der Infizierten-Zahlen ab. Die Kommission geht davon aus, dass in einem ersten Schritt die Reisebeschränkungen zwischen Ländern mit einer ähnlich positiven Corona-Lage wegfallen könnten. Die endgültige Entscheidung darüber liegt aber bei den Regierungen in den Hauptstädten. Konkrete Kriterien wie zum Beispiel eine Höchstzahl an Infektionen pro 100 000 Einwohner schlug die Kommission nicht vor.

Um Urlaubern eine Orientierung für die Reiseplanung zu geben, soll aber vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten eine interaktive Karte mit Informationen zur Lage in Urlaubsregionen erstellt werden.

Mit Blick auf die Diskussion um finanzielle Aspekte von Reisebeschränkungen pocht die EU-Kommission unterdessen auf das Recht der Verbraucher auf Erstattung für abgesagte Reisen. Gegen Staaten, die Unternehmen ermöglichen, lediglich Gutscheine auszugeben, sollen Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden.

Deutschland wollte Verbraucher ursprünglich ebenfalls verpflichten, Gutscheine statt Erstattung zu akzeptieren. Nach Widerstand aus Brüssel nahm die Bundesregierung jedoch davon Abstand. Mehrere andere Staaten setzten sich indes über die EU-Regel hinweg. Die EU-Kommission schlägt ihnen nun vor, die freiwillige Nutzung von Gutscheinen für Verbraucher attraktiver zu machen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.