Urteilsbegründung: Warum die Tübinger Verpackungssteuer gegen Bundesrecht verstößt

| Politik Politik

Die Tübinger Verpackungssteuer verstößt aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim gegen das Abfallrecht des Bundes. Dieses schließe Zusatzregelungen der Kommunen aus, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Begründung des Urteils, das am 30. März verkündet worden war.

Die Richter halten die Steuer zudem für unwirksam, weil sie nicht nur auf Verpackungen zum Verzehr vor Ort begrenzt sei, sondern sich auch auf Produkte zum Mitnehmen beziehe. Weil Verpackungen so auch außerhalb Tübingens weggeworfen werden können, greife die Steuer zu weit. Zudem stören sich die Verwaltungsrichter am Begriff Einzelmahlzeit. Sie befürchten eine Ungleichbehandlung, weil dieser nicht klar genug definiert sei.

In Tübingen wird seit Januar eine Steuer für Einwegverpackungen fällig. Pro Einzelmahlzeit werden maximal 1,50 Euro kassiert. Die Inhaberin einer McDonalds-Filiale in der Stadt hatte dagegen geklagt.

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) teilte am Mittwoch mit, das Gericht sage letztlich, die Kommunen müssten sich mit der ausufernden Verpackungsflut abfinden. «Es sei uns verboten, die Situation zu verbessern, selbst wenn wir damit an den Zielen arbeiten, die der Bund selbst festgelegt hat.» Der Bundesgesetzgeber solle klarstellen, ob dies tatsächlich seine Absicht ist.

Die Stadt prüft nun die Urteilsbegründung und will dem Gemeinderat danach eine Empfehlung über die mögliche Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht geben. Die Entscheidung muss spätestens in der Sitzung vom 28. April fallen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.