Verbände freuen sich über längeren Anspruch auf mehr Kurzarbeitergeld

| Politik Politik

Die Verlängerung des höheren Kurzarbeitergelds trifft bei Arbeitgebern auf ein positives Echo. Mehrere Unternehmensverbände begrüßten am Freitag die entsprechende Gesetzesänderung, die der Bundestag am Vormittag gebilligt hatte.

Der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Guido Zöllick erklärte, dass die Entscheidung den «Verlust von erneut Zigtausenden Mitarbeitern» verhindert habe. «Die Fortsetzung des aufgestockten Kurzarbeitergeldes ist für unsere Branche von zentraler Bedeutung», sagte er.

Die Regelung zum höheren Kurzarbeitergeld, die nun nicht mehr wie ursprünglich geplant Ende Dezember ausläuft, sieht vor, dass Beschäftigte ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz erhalten - statt 60 Prozent.

Die Nettoentgeltdifferenz ist der Unterschied zwischen dem niedrigeren Nettoentgelt während der Kurzarbeit und dem Nettoentgelt, das der Arbeitnehmer ohne Kurzarbeit erhalten würde.

Wenn ein Kind im Haushalt lebt, soll der Satz auf 77 Prozent steigen. Ab dem siebten Bezugsmonat sind gemäß der erhöhten Sätze 80 Prozent vorgesehen, mit Kind 87 Prozent. All dies soll für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Außerdem sollen die Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, für die Zeit von Januar bis März 2022 einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten. Welche Regeln nach dem 31. März kommenden Jahres gelten werden, ist noch unklar.

Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit in der Corona-Krise war bereits per Verordnung verlängert worden. Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten wurde für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. Die Verlängerung bezog sich zunächst allerdings nicht auf das erhöhte Kurzarbeitergeld. Mit der jetzigen Regelung wurde auch das angepasst. Die höheren Kurzarbeitergeld-Sätze waren im Mai 2020 verabschiedet worden.

Dehoga und der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) mahnten allerdings an, dass die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin in vollem Umfang tragen müsse, um Arbeitgeber zu entlasten. Die jüngste Verordnung zum Kurzarbeitergeld sieht vor, dass die bisherige vollständige Erstattung der Beiträge auf die Hälfte reduziert werden soll.

«Bei der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge gibt es weiter erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die aktuelle Planung, die vollständige Erstattung auf die Hälfte zu verringern, ist für die das zweite Jahr in Folge krisengeplagte Branche finanziell nicht zu stemmen», erklärte am Freitag Daniela Gerdes, Vorsitzende der Kommission Tourismus des BVMW. Dehoga-Chef Zöllick forderte «volle Unterstützung und Planungssicherheit» für die Betriebe. Die hundertprozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge dürfe keineswegs bis Ende des Monats auslaufen, erklärte er.

Auf dpa-Anfrage verwies das Bundesarbeitsministerium lediglich auf die Verordnung vom 24. November. Darin ist unter anderem geregelt, dass Arbeitgeber auch weiterhin die Möglichkeit haben, die vollen Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet zu bekommen, wenn sie ihren Mitarbeitern eine geförderte berufliche Weiterbildung ermöglichen.

Das Kurzarbeitergeld, das Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit für ihre Mitarbeiter beantragen müssen, soll in Krisenzeiten einen Lohnausfall ausgleichen. Im Zuge der Corona-Pandemie war der Zugang zu diesem Instrument deutlich erleichtert worden, etwa auch über einen neu geschaffenen Anspruch für Leiharbeiter. Nach den jüngsten Daten hatten bis September in Deutschland 795 000 Menschen Kurzarbeit in Anspruch genommen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.

Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Tourismusförderung im Bundeshaushalt 2027 um 449.000 Euro zu reduzieren. Die Grünen kritisieren die Kürzung und fordern Änderungen im weiteren Haushaltsverfahren.

Was steht oben, wenn Nutzer WM-Spiele, Hotels oder Routen googeln? Zu oft nur Googles eigene Angebote, urteilt Brüssel. Die Millionenstrafe könnte US-Präsident Donald Trump verärgern. Der Hotelverband freut sich, dass die Kommission Zähne zeige.

Die EU hat den Weg für die Destillation von Rot- und Roséweinen freigemacht. Damit kann aus Wein Industriealkohol werden. Der wird unter anderem für Reinigungsmittel verwendet.