Ein breites Verbändebündnis aus Gastronomie, Handwerk und Lebensmittelwirtschaft hat sich laut Mitteilung gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung ausgesprochen. In einem gemeinsamen Schreiben wenden sich die Organisationen an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) und fordern, den entsprechenden Gesetzentwurf nicht weiterzuverfolgen. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz soll nach aktuellen Planungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Kritik an zusätzlicher Belastung
Nach Angaben des Bundesverbands der Systemgastronomie (BdS) sieht der vorliegende Referentenentwurf eine erhebliche Mehrbelastung für die Branche vor. Der Verband spricht von einem Widerspruch zu den angekündigten Zielen der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen und Unternehmen zu entlasten.
„Die geplante Ausweitung würde enorme Kosten und einen massiven organisatorischen Aufwand entlang der gesamten Wertschöpfungskette verursachen - von Herstellern über Großhandel bis hin zu allen gastronomischen Betrieben“, erklärt BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert laut Mitteilung. „Gerade unsere überwiegend mittelständisch geprägte Branche steht bereits heute unter erheblichem wirtschaftlichem Druck.“
Aufwand und Nutzen aus Sicht der Verbände
Das Bündnis geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Umsetzung der Kennzeichnungspflicht tiefgreifende Veränderungen bestehender Abläufe erfordern würde. Genannt werden unter anderem neue IT-Systeme, Anpassungen von Warenströmen sowie zusätzliche Dokumentationspflichten.
Gleichzeitig sehen die Verbände laut Mitteilung keinen entsprechenden Nutzen. „Es gibt keine belastbaren Hinweise darauf, dass eine solche Kennzeichnung im Außer-Haus-Markt von Gästen nachgefragt wird oder eine Lenkungswirkung entfaltet“, so Suchert. „Belastung und Nutzen stehen hier in keinem angemessenen Verhältnis.“
Hinweise auf rechtliche Risiken
Neben wirtschaftlichen Auswirkungen verweisen die Verbände auch auf mögliche rechtliche Unsicherheiten. Nach ihren Angaben bestehen Zweifel, ob die im Entwurf vorgesehene Einstufung von Fleischprodukten aus anderen europäischen Ländern das erforderliche EU-Notifizierungsverfahren bestehen würde. In diesem Verfahren prüft die Europäische Union, ob nationale Regelungen mit dem europäischen Recht vereinbar sind und den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht beeinträchtigen.
Im Fall einer negativen Bewertung drohe nach Einschätzung der Verbände eine einseitige Belastung deutscher Unternehmen im europäischen Wettbewerb.
Appell an die Bundesregierung
Der BdS sowie weitere beteiligte Organisationen fordern die Bundesregierung laut Mitteilung auf, den Gesetzentwurf zu stoppen. „Wenn Bürokratieabbau ernst gemeint ist, darf neue Bürokratie gar nicht erst entstehen. Die Unternehmen brauchen jetzt Entlastung und keine zusätzlichen Hürden“, sagt Suchert.
An dem Schreiben beteiligt sind neben dem BdS unter anderem der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), das Deutsche Institut für Gemeinschaftsgastronomie (DIG), der Deutsche Fleischer-Verband (DFV), das Deutsche Tiefkühlinstitut (dti), der Großhandelsverband Foodservice (GVF) sowie der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und Caterer im DEHOGA, wie aus der Mitteilung hervorgeht.











