Verband für Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum – IHKs sind dagegen

| Politik Politik

Die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen in Rheinland-Pfalz hat die Pläne für ein Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum begrüßt. «Der Wettstreit um Wohnraum verschärft sich», sagte deren Vertreterin Roswitha Sinz am Mittwoch im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages in Mainz. Die touristische Vermietung von Wohnungen über AirBnB oder andere Portale entziehe dem Markt Wohnraum. Das Gesetz überlasse es Kommunen, ein Verbot zu verhängen. «Wir meinen, da gehört es auch hin», sagte Sinz.

Die Landesregierung will mit dem Gesetz verhindern, dass Wohnungen länger an Touristen vermietet oder gewerblich genutzt werden. Kommunen sollen anordnen können, dass eine Wohnung als solche genutzt werden muss, wenn sie länger als zwölf Wochen pro Jahr Gewerbe oder Touristen beherbergt. Dies gilt auch für Wohnungen, die länger als ein halbes Jahr leer stehen. Kommunen sollen ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro verhängen können. Die Opposition sieht das kritisch.

Kritik kam auch von der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern (IHK) im Land. Das Problem touristisch vermieteter Wohnungen sei in Rheinland-Pfalz sehr klein, sagte Fabian Göttlich von der Koblenzer Kammer. In Mainz betreffe das 0,26 Prozent der Wohnungen. Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus und Grund in Rheinland-Pfalz, sagte, es handele sich um ein «gefühltes Problem».

Für das Gesetz sprach sich der Geschäftsführende Direktor des Städtetages im Land, Michael Mätzig, aus. Kommunen bekämen ein Instrument an die Hand, wenn sich die Lage am Wohnungsmarkt weiter verschärfe. «Die Hürden für einen Verbotserlass sind relativ hoch», sagte Mätzig. Der Vorsitzende des Kreisverbandes Pirmasens des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Eric Kunz, sagte, die Hotellerie müsse viele Auflagen erfüllen. Diese gälten für die touristische Vermietung von Wohnungen nicht. Das sei eine Wettbewerbsverzerrung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.