Verband für Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum – IHKs sind dagegen

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Die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen in Rheinland-Pfalz hat die Pläne für ein Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum begrüßt. «Der Wettstreit um Wohnraum verschärft sich», sagte deren Vertreterin Roswitha Sinz am Mittwoch im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages in Mainz. Die touristische Vermietung von Wohnungen über AirBnB oder andere Portale entziehe dem Markt Wohnraum. Das Gesetz überlasse es Kommunen, ein Verbot zu verhängen. «Wir meinen, da gehört es auch hin», sagte Sinz.

Die Landesregierung will mit dem Gesetz verhindern, dass Wohnungen länger an Touristen vermietet oder gewerblich genutzt werden. Kommunen sollen anordnen können, dass eine Wohnung als solche genutzt werden muss, wenn sie länger als zwölf Wochen pro Jahr Gewerbe oder Touristen beherbergt. Dies gilt auch für Wohnungen, die länger als ein halbes Jahr leer stehen. Kommunen sollen ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro verhängen können. Die Opposition sieht das kritisch.

Kritik kam auch von der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern (IHK) im Land. Das Problem touristisch vermieteter Wohnungen sei in Rheinland-Pfalz sehr klein, sagte Fabian Göttlich von der Koblenzer Kammer. In Mainz betreffe das 0,26 Prozent der Wohnungen. Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus und Grund in Rheinland-Pfalz, sagte, es handele sich um ein «gefühltes Problem».

Für das Gesetz sprach sich der Geschäftsführende Direktor des Städtetages im Land, Michael Mätzig, aus. Kommunen bekämen ein Instrument an die Hand, wenn sich die Lage am Wohnungsmarkt weiter verschärfe. «Die Hürden für einen Verbotserlass sind relativ hoch», sagte Mätzig. Der Vorsitzende des Kreisverbandes Pirmasens des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Eric Kunz, sagte, die Hotellerie müsse viele Auflagen erfüllen. Diese gälten für die touristische Vermietung von Wohnungen nicht. Das sei eine Wettbewerbsverzerrung. (dpa)


 

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