Verbandszoff in Rheinland-Pfalz: Gericht lehnt Ausschluss von Matthias Ganter ab

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Gastgeber Matthias Ganter von der Mosel wollte die Wahl des Präsidenten Gereon Haumann für Nichtig erklären lassen, unterlag vor Gericht und flog aus dem DEHOGA. Jetzt hat ein Landgericht den Ausschluss des prominenten Hoteliers aus dem Verband abgelehnt.

Der DEHOGA Rheinland-Pfalz, der Ganter vor die Tür gesetzt hatte, nahm das gestern vom Landgericht Bad Kreuznach verkündete Urteil im Ausschlussverfahren des DEHOGA Rheinland-Pfalz gegen Matthias Ganter zur Kenntnis. Das Urteil zur Ablehnung des Ausschlusses und dessen schriftliche Begründung liegen noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und dem Beklagten stehen Rechtsmittel zu.

Ganter gehört zu einer Gruppe von Gastgebern, die die Wahl von Gereon Haumann zum Präsidenten des Verbandes bis 2029 für nichtig erklären lassen wollten. Der Krach um die Wahl des DEHOGA-Präsidenten in Rheinland-Pfalz schlug medial hohe Wellen in dem Bundesland. Sogar das Fernsehen berichtete. Hier Hintergründe zu der Angelegenheit bei Tageskarte.

Der DEHOGA in Rheinland-Pfalz schloss Ganter aus Traben-Trarbach daraufhin aus dem Verband aus. Wie Medien berichten, warf der Verband dem bekannten Hotelier, der zwei namhafte Herbergen an der Mosel betreibt, verbandsschädigendes und unehrenhaftes Verhalten vor. Gegen seinen Rausschmiss aus dem Verband legte Ganter Beschwerde und Rechtsmittel einlegen und gewann nun vor Gericht.

Bei dem Streit um die Wahlen des Präsidenten aus dem Jahr 2019 unterlag die Gruppe um Ganter allerdings vor einigen Monaten vor Gericht.  Die Beschlüsse für eine längere Amtszeit des rheinland-pfälzischen Landeschefs des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Gereon Haumann, waren rechtens, entschied das Landgericht Bad Kreuznach im Dezember 2020. Die Richter wiesen damit eine Klage mehrerer Hoteliers oder Gastronomen ab.

Es ging in dem Verfahren unter anderem um Beschlüsse der Delegiertenversammlung des Dehoga von August 2018. Dabei war entschieden worden, die ohnehin schon bis 2021 laufende Amtszeit Haumanns um weitere acht Jahre bis 2029 zu verlängern.

Das Gericht entschied, die Beschlüsse hätten zwar grundsätzlich gegen die Satzung verstoßen. Sie seien aber mit einer satzungsändernden Mehrheit von über zwei Dritteln erfolgt. Es handele sich daher um sogenannte «satzungsbrechende Beschlüsse». Nach Auffassung der Richter handelte es sich letztlich nicht um eine vorzeitige Amtszeitverlängerung, sondern um eine vorzeitige Wahl für die Zeit von 2021 bis 2029. (dpa)


 

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