Verbandszoff in Rheinland-Pfalz: Gericht lehnt Ausschluss von Matthias Ganter ab

| Politik Politik

Gastgeber Matthias Ganter von der Mosel wollte die Wahl des Präsidenten Gereon Haumann für Nichtig erklären lassen, unterlag vor Gericht und flog aus dem DEHOGA. Jetzt hat ein Landgericht den Ausschluss des prominenten Hoteliers aus dem Verband abgelehnt.

Der DEHOGA Rheinland-Pfalz, der Ganter vor die Tür gesetzt hatte, nahm das gestern vom Landgericht Bad Kreuznach verkündete Urteil im Ausschlussverfahren des DEHOGA Rheinland-Pfalz gegen Matthias Ganter zur Kenntnis. Das Urteil zur Ablehnung des Ausschlusses und dessen schriftliche Begründung liegen noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und dem Beklagten stehen Rechtsmittel zu.

Ganter gehört zu einer Gruppe von Gastgebern, die die Wahl von Gereon Haumann zum Präsidenten des Verbandes bis 2029 für nichtig erklären lassen wollten. Der Krach um die Wahl des DEHOGA-Präsidenten in Rheinland-Pfalz schlug medial hohe Wellen in dem Bundesland. Sogar das Fernsehen berichtete. Hier Hintergründe zu der Angelegenheit bei Tageskarte.

Der DEHOGA in Rheinland-Pfalz schloss Ganter aus Traben-Trarbach daraufhin aus dem Verband aus. Wie Medien berichten, warf der Verband dem bekannten Hotelier, der zwei namhafte Herbergen an der Mosel betreibt, verbandsschädigendes und unehrenhaftes Verhalten vor. Gegen seinen Rausschmiss aus dem Verband legte Ganter Beschwerde und Rechtsmittel einlegen und gewann nun vor Gericht.

Bei dem Streit um die Wahlen des Präsidenten aus dem Jahr 2019 unterlag die Gruppe um Ganter allerdings vor einigen Monaten vor Gericht.  Die Beschlüsse für eine längere Amtszeit des rheinland-pfälzischen Landeschefs des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Gereon Haumann, waren rechtens, entschied das Landgericht Bad Kreuznach im Dezember 2020. Die Richter wiesen damit eine Klage mehrerer Hoteliers oder Gastronomen ab.

Es ging in dem Verfahren unter anderem um Beschlüsse der Delegiertenversammlung des Dehoga von August 2018. Dabei war entschieden worden, die ohnehin schon bis 2021 laufende Amtszeit Haumanns um weitere acht Jahre bis 2029 zu verlängern.

Das Gericht entschied, die Beschlüsse hätten zwar grundsätzlich gegen die Satzung verstoßen. Sie seien aber mit einer satzungsändernden Mehrheit von über zwei Dritteln erfolgt. Es handele sich daher um sogenannte «satzungsbrechende Beschlüsse». Nach Auffassung der Richter handelte es sich letztlich nicht um eine vorzeitige Amtszeitverlängerung, sondern um eine vorzeitige Wahl für die Zeit von 2021 bis 2029. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.