Ver.di und NGG fordern Aufstockung des Kurzarbeitergelds

| Politik Politik

Angesichts der erwarteten Fortsetzung des Lockdowns fordern die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) die Bundesregierung auf, das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte mit einem Netto-Entgelt unter 2.500 Euro auf 90 Prozent bzw. 97 Prozent des letzten Netto-Entgeltes aufzustocken, mindestens aber auf ein Mindestkurzarbeitergeld von 1.200 Euro pro Monat.

Von der Fortsetzung des Lockdowns seien insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Dienstleistungsbranchen wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe, dem Veranstaltungswesen, im Handel oder dem Friseurgewerbe betroffen. Branchen, in denen viele Frauen beschäftigt seien, in denen häufig geringe Einkommen erzielt würden und in denen häufig nur in Teilzeit gearbeitet werde. Durch den Lockdown fielen nun auch Trinkgelder weg, auf die die Beschäftigten in manchen Dienstleitungsberufen zählen konnten.

„Die Fortsetzung der strengen Corona-Schutzmaßnahmen ist derzeit angesichts des Infektionsgeschehens und der angespannten Lage im Gesundheitswesen unvermeidlich. Der Lockdown darf aber nicht zur Verarmung ganzer Berufsgruppen führen. Daher muss die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld für die besonders betroffenen Beschäftigten aufstocken“, forderten gemeinsam der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke und der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler.

Auch die vorgesehenen Überbrückungshilfen für die vom Lockdown weiterhin betroffenen Unternehmen seien unzureichend, so die Gewerkschaftsvorsitzenden weiter. “In der Folge sind hunderttausende Arbeitsplätze in der Dienstleistungswirtschaft akut gefährdet. Angesichts der Umsatzausfälle im hohen zweistelligen Milliardenbereich geht insbesondere die Deckelung der Zuschüsse für einzelne - durchaus bundesweit aktive - Unternehmen auf maximal 500.000 Euro pro Unternehmen völlig an der Realität vorbei.“

“Es braucht jetzt eine an den Realitäten der betroffenen Dienstleistungsbranchen orientierte wirksame Unterstützung und zügige Zahlungen, notfalls als Abschlagszahlungen – andernfalls drohen eine Pleitewelle und Arbeitslosigkeit”, sagten Zeitler und Werneke. 


Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.

Andere Länder haben mit einer Zuckersteuer bereits gute Erfahrungen gemacht. Experten der Akademie der Wissenschaften ermuntern zur Einführung auch in Deutschland.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert die Bundesregierung zu umfassenden Reformen auf. Wenn die Koalition ihre Mehrheit im Bundestag nicht nutze, sei dies schon «hart an der Grenze zur Verantwortungslosigkeit».

Werden Arbeitnehmer in Deutschland zu oft krankgeschrieben? Ja, befand Kanzler Merz schon am Wochenende. Er bekam dafür auch Kritik zu hören. Doch er bleibt bei seiner Position.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, sagte der CDU-Chef.

Die Einführung des verpflichtenden staatlichen Tierwohllogos verzögert sich deutlich. Wie Union und SPD im Bundestag beschlossen haben, wird der Start der Kennzeichnungspflicht auf den 1. Januar 2027 verschoben. Diese zusätzliche Zeit soll genutzt werden, um das System grundlegend nachzubessern und bereits ab Mitte 2027 auch auf Restaurants, Kantinen und die allgemeine Gastronomie auszuweiten.

Die Pläne der SPD zur Neugestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer stoßen bei Wirtschaftsverbänden auf deutliche Ablehnung. Sowohl der DEHOGA Bundesverband als auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnen vor massiven Folgen für den deutschen Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.