Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung geplant

| Politik Politik

Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) hat am vergangenen Freitag ein Hintergrundpapier „Energieeinspar-Verordnungen zur Senkung des Gas- und Stromverbrauchs“ veröffentlicht (PDF). Dazu wurden zwei Verordnungsentwürfe vorgestellt. Insgesamt sollen damit eine jährliche Verringerung des deutschen Gasverbrauchs um zwei Prozent und zusätzliche Einsparungen im Strombereich bewirkt werden. Die Verordnungen enthalten vor allem Vorgaben für Privathaushalte und öffentliche Gebäude.

Der Dehoga Bundesverband gibt jedoch zunächst Entwarnung: Ein Beheizungsverbot ist nur für private, nichtgewerbliche Innen- und Außenpools vorgesehen, so der Verband.

Es sind jedoch auch Maßnahmen geplant, die insbesondere die Eigentümer von Gebäuden betreffen:

Kurzfristenergiesicherungsverordnung (EnSikuV)

In dieser Verordnung werden Maßnahmen zur Einsparung im Gebäudebereich während der Heizperiode im Winter 2022/2023 geregelt. Sie soll vom 01.09.2022 bis zum 28.02.2023 gelten. Folgende Vorgaben betreffen auch Unternehmen:

  • Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen: Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist nachts von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit vorgeschrieben ist.
    Bewertung: Unklar ist, ob darunter auch entsprechende Beleuchtungen in/an unseren Betrieben fallen. Falls dies der Fall ist, muss zwingend sichergestellt werden, dass die Beleuchtungen an Hotels- und Gastronomiebetrieben während der Öffnungszeiten und jeweils 30-60 Minuten vor der Öffnung und nach der Schließung betrieben werden können. Dies gibt den Gästen Orientierung und Sicherheit.
  •  Absenkung der Mindesttemperaturen für Arbeitsstätten: Für Arbeitsräume in Arbeitsstätten gelten neue Mindesttemperaturwerte. Die Mindesttemperaturen sind gegenüber der geltenden Arbeitsstätten-VO um jeweils 1 Grad Celsius verringert worden (der Wert für körperlich schwere Tätigkeiten bleibt unverändert). Damit wird keine Verringerung der Raumtemperatur vorgeschrieben, sondern es soll den Unternehmen ermöglicht werden, auf freiwilliger Basis rechtssicher weniger zu heizen. Im Gegensatz dazu sollen in öffentlichen Gebäuden ab dem 01.09.2022 Höchstwerte gelten (vgl. § 6 und § 12 EnSikuV).

Mittelfristenergiesicherungsverordnung (EnSimiV)

Hier werden Maßnahmen zur Energieeffizienz von insbes. gasbetriebenen Heizungsanlagen und zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen geregelt. Die Verordnung soll zum 01.10.2022 für einen Zeitraum von zwei Jahren in Kraft treten. Betroffen sind die Unternehmen in folgenden Bereichen:

  • Heizungsprüfung: Die Eigentümer von Gebäuden, in denen Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas für Heizung oder für Heizung und Warmwasser genutzt werden, sind verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchführen und die Heizungsanlage des Gebäudes zu optimieren zu lassen.
  • Hydraulischer Abgleich: Ab 1.000m² beheizter Fläche sind Gaszentralheizungssysteme bis zum 30.09.2023 hydraulisch abzugleichen.
  • Pumpentausch: Die Eigentümer von Gebäuden, in denen Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas für Heizung oder für Heizung und Warmwasser genutzt werden, sind verpflichtet, die Heizungspumpen bis zum 15.09.2024 auszutauschen, sofern die Pumpen nicht bestimmten Mindestanforderungen entsprechen.
  • Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen: Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden sollen verpflichtet werden, alle wirtschaftlich durchführbaren Energieeffizienzmaßnahmen unverzüglich – spätestens innerhalb eines Jahres – umzusetzen, die im Rahmen von Energie- und Umweltmanagements

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Gastwirte sollen 2026 entlastet werden, die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt. Doch ob es auch zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist fraglich. Die DGB-Vorsitzende hätte da einen anderen Vorschlag. Bayerns Tourismusministerin widerspricht.

Die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Restaurants, Imbisse und Co. stößt auf heftigen Widerstand. Branchenvertreter sehen darin eine neue, unnötige Bürokratie und befürchten Wettbewerbsnachteile, ohne dass es einen echten Mehrwert für die Gäste gibt.

Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste.

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?

Die Bundesregierung richtet ihre Tourismuspolitik neu aus. Eine neue Nationale Tourismusstrategie (NTS) soll künftig die „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ in den Mittelpunkt stellen.

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für Online-Bewertungen​​​​​​​ im Tourismussektor veröffentlicht. Zahlreiche Forderungen der Hotellerie wurden in die Leitlinien aufgenommen, dennoch sieht die Österreichische Hotelvereinigung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere was die rechtliche Verbindlichkeit betrifft.

Die Bundesregierung hat bei einer Kabinettssitzung die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gastronomie gemacht. Ein kürzlich veröffentlichter Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.