Verschärfte Corona-Maßnahmen in Kitzbühel nach verbotener Après-Ski-Party

| Politik Politik

Der österreichische Skiort Kitzbühel will scharf gegen wegen der Corona-Pandemie verbotene Après-Ski-Partys vorgehen. Die Bezirksbehörde kündigte am Dienstag an, dass die Außengastronomie bis Ende der Woche geschlossen bleiben muss - also auch während der traditionellen Weltcup-Skirennen der Herren am Wochenende.

Außerdem sollen Polizeistreifen «in Dauerschleife durch die Stadt ziehen», um Lokale und Bars zu kontrollieren, sagte Bezirkshauptmann Michael Berger dem Sender ORF. Ausgelöst wurden die strengeren Maßnahmen durch ein Video einer Après-Ski-Party.

Derzeit sind der Barbetrieb und das Servieren ohne zugewiesene Sitzplätze in allen österreichischen Lokalen verboten. Ein Unternehmer, der als Gast in einer Bar in Kitzbühel war, hatte Aufnahmen von dicht gedrängt Feiernden vor wenigen Tagen online geteilt.

Verschärfte Corona-Maßnahmen in Kitzbühel nach verbotener Après-Ski-Party

Eine Welle der Entrüstung folgte. «Das ist völlig inakzeptabel. So etwas können wir nicht dulden», sagte Kitzbühels Bürgermeister Klaus Winkler. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger warnte, dass Gastronomen Corona-Hilfsgelder zurückzahlen müssen, wenn sie sich nicht an die Regeln hielten.

Einige Skiregionen in Österreich weisen die höchsten Sieben-Tage-Inzidenzen im Alpenland auf. Im Bezirk Kitzbühel lag die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus pro 100 000 Einwohner zuletzt bei etwa 3600 - fast dreimal so hoch wie der bundesweite Wert. Laut der staatlichen Gesundheitsagentur Ages sind 70 bis 80 Prozent der Corona-Infektionen im Freizeitbereich in Österreich auf Lokalbesuche von Skifahrern zurückzuführen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.