Versicherung bei Betriebsschließung: DEHOGA-Bundesverband äußert sich zu bayerischer Initiative

| Politik Politik

Versicherung bei Betriebsschließung: DEHOGA-Bundesverband äußert sich zu bayerischer Initiative

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat mit dem örtlichen DEHOGA und der Versicherungswirtschaft einen Lösungsvorschlag bezüglich der Versicherung bei Betriebsschließung vereinbart. (Tageskarte berichtete) Hier gibt es scheinbar Diskussionsbedarf. Jetzt hat sich der DEHOGA Bundesverband eingeschaltet.

Der Bundesverband schreibt:

Tausende Unternehmer des Gastgewerbes haben, aus guten Gründen, in den vergangenen Jahren eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen. Als nun ihre Betriebe im Laufe des März – bis voraussichtlich 20. April oder länger – geschlossen wurden, waren sie im guten Glauben, dass ihre Versicherung leistet.

„Umso größer war die für uns nachvollziehbare Enttäuschung und Verzweiflung, als eine Vielzahl von Versicherungen dies kategorisch ablehnten. Aufgrund der individuellen und unterschiedlichen Versicherungsverträge und der Voraussetzungen, die an den Eintritt des Versicherungsfalls geknüpft werden, war und ist es für uns nahezu unmöglich, für alle Verträge generalisierende Aussagen zu treffen“, so Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes.

Die kategorische Verweigerungshaltung zahlreicher Versicherer und die völlig unbefriedigende Situation, aufgrund der Vielzahl von Fallkonstellationen, hat zu der Initiative des Bayerischen Wirtschaftsministeriums geführt, die nun vielfältige Reaktionen hervorruft. Deshalb ist es uns heute wichtig, folgende Punkte klarzustellen:

  1. In Bayern hat das Wirtschaftsministerium am 3. April 2020 eine gemeinsame Initiative für Hotel- und Gaststättenbetreiber mit der Haftpflichtkasse VVaG, der Versicherungskammer Bayern und der Allianz Versicherungs-AG sowie der vbw und dem DEHOGA Bayern unterzeichnet. Der DEHOGA Bundesverband, wie auch alle anderen Landesverbände im DEHOGA Bundesverband, waren über den Inhalt der Initiative im Vorfeld der Unterzeichnung durch oben genannte Partner nicht informiert. Es war lediglich bekannt, dass Gespräche unter Federführung von Staatsminister Hubert Aiwanger mit dem Ziel geführt wurden, die Verweigerungshaltung der Versicherungen aufzubrechen.
  2. Konkret bedeutet dies, dass diese Vereinbarung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine bundesweite Relevanz besitzt, erst recht kommt ihr keine präjudizierende Wirkung zu. Auch in Bayern hat diese Vereinbarung keine Allgemeinverbindlichkeit. So hat auch der DEHOGA Bayern erklärt, dass es lediglich eine zusätzliche Option in Bayern für bestimmte Betriebe ist.
  3. Wenn nunmehr die oben genannten drei Versicherungen ihren Kunden aus Gastronomie und Hotellerie anbieten, „freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Dauer der vereinbarten Haftzeit eine Zahlung von 10 bis 15 Prozent der jeweils vereinbarten Tagesentschädigung“ zu leisten, kann jeder Gastronom oder Hotelier frei entscheiden, ob er dies annimmt oder nicht. Dieses Angebot ist eine Option, mehr nicht.
  4. Jeder Unternehmer ist gut beraten, sehr sorgfältig abzuwägen, ob das Angebot mit Blick auf seinen Vertrag und die darin vereinbarten Leistungen für ihn in Frage kommt (s. Ziffer 6).
  5. Insbesondere gilt, dass durch diese „Bayerische Initiative“ kein Versicherer aus der Verpflichtung entlassen wird, bereits zugesagte Regulierungen auf Basis bestehender Verträge zurückzunehmen. Denn auch diese erfreulichen Fälle über Reaktionen anderer Versicherer wurden uns zugetragen. Ebenso sind Versicherer in der Pflicht, die noch in den ersten Monaten des Jahres Betriebsschließungsversicherungen mit Verweis auf Corona verkauft haben.
  6. Sehr wichtig ist darüber hinaus die Prüfung des Angebotes (10 bis 15 Prozent der vereinbarten Tagesentschädigung) im Verhältnis zur Entschädigung gemäß Vertrag.

Der „Bayerischen Initiative“ wurden bei der Ermittlung des Prozentsatzes folgende Annahmen zu Grunde gelegt: „Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern haben bereits zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, wie unter anderem das Kurzarbeitergeld und weitere Soforthilfen. Unter Berücksichtigung der statistischen Durchschnittswerte für die Zusammensetzung der Betriebsaufwände im Hotel- und Gaststättengewerbe, reduziert sich durch vorgenannte Maßnahmen, sowie durch die ersparten Aufwendungen (zum Beispiel für Materialkosten), der wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens um rund 70 Prozent.

Im Hinblick auf die verbleibenden Einbußen (circa 30 Prozent) sind die Versicherer bereit, einen freiwilligen Beitrag zu leisten und ihren Kunden hierdurch kurzfristig weitere Liquidität zur Verfügung zu stellen.“

Jeder ist jetzt gut beraten, sorgfältig zu rechnen und bei akuten Liquiditätsengpässen die zeitlichen Komponenten zu berücksichtigen.

  1. Hoteliers und Gastronomen mit Betriebsschließungsversicherungen sind auf jeden Fall weiter aufgerufen, die Schließung der Betriebe den Versicherungen anzuzeigen. Ferner sollten alle Betriebe, die eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben, eine Schadensanzeige an ihre Versicherung richten, damit etwaige Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag aufgrund unterlassener oder verspäteter Schadensanzeige nicht verwirkt werden.
  2. Nach heutigem Kenntnisstand ist die Rechtslage mit Blick auf die Vielzahl unterschiedlicher Versicherungen und Fallkonstellationen komplex und unübersichtlich. Fakt ist, viele Unternehmer haben Betriebsschließungsversicherungen abgeschlossen, um für diesen Ernstfall gerüstet zu sein. „Ihre nachvollziehbare Erwartungshaltung darf nicht enttäuscht werden. Ich appelliere an die Versicherer, entsprechend der vereinbarten Verträge schnell und unbürokratisch zu regulieren. Es geht um die Existenz tausender Betriebe. Aber es geht auch um das Vertrauen in die Versicherungswirtschaft“, so Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes.

Die Mitgliederinformation des DEHOGA-Bayern vom 04.04.2020 hier https://www.dehoga-bayern.de/coronavirus/newsletter/.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der bayerische Politiker Hubert Aiwanger ist tot in seinem Hotelzimmer in Berlin-Mitte gefunden worden. Das bestätigt die Berliner Staatsanwaltschaft. Ein Todesermittlungsverfahren ist eingeleitet.

Eins ist sicher: Im neuen Jahr soll es höhere Renten geben. Auch danach sollen die Bezüge weiter steigen - doch viele Fragen sind noch offen. Der Kanzler verspricht Klarheit bis Weihnachten.

Der Mittelstand sieht weiterhin keinen wirtschaftlichen Aufschwung und bewertet die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen unverändert kritisch. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand fordert niedrigere Arbeits- und Energiekosten, weniger Bürokratie und eine grundlegende Steuerreform.

Nach den Ausschreitungen und Plünderungen in Frankfurt zeigen sich der Handelsverband Hessen und der DEHOGA Hessen bestürzt. Während der Handel schnelle Hilfe für betroffene Betriebe fordert, verurteilt DEHOGA-Präsident Robert Mangold die Gewalt und verlangt, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Die FTC untersucht, ob neun Unternehmen personenbezogene Daten nutzen, um Preise und Vergütungen individuell festzulegen. Betroffen sind unter anderem Fluggesellschaften, Fahrdienstvermittler, Essenslieferdienste und Einzelhändler.

Die britische Regierung hat umfangreiche Steuerentlastungen für Gastronomie, Einzelhandel und Freizeitwirtschaft in England angekündigt. Während der Branchenverband UKHospitality die Maßnahmen grundsätzlich begrüßt, kritisieren Hotelbetreiber und Gastronomen die weiterhin hohe Steuerbelastung und die ausbleibende Mehrwertsteuersenkung.

Der Dehoga Baden-Württemberg, die IHK Region Stuttgart und der Handelsverband fordern ein Verbot der für Samstag geplanten Gen-Z-Demonstration in Stuttgart. Erste Unternehmen haben nach Verbandsangaben vorsorgliche Schließungen beschlossen. Die Stadt sieht bislang keine rechtliche Grundlage für ein Verbot.

Hotrec lehnt beim Quality Jobs Act eine übergreifende EU-Richtlinie, zusätzliche Haftungsregeln und ein allgemeines EU-Recht auf Weiterbildung ab. Gezielte Anpassungen beim Arbeitsschutz und praktische Unterstützung für Betriebe unterstützt der Verband.

Fünf Fraktionen wollen die Freiburger Verpackungssteuer vorerst auf Einwegbecher begrenzen und die Mehrwegförderung ausbauen. Über den Antrag entscheidet der Gemeinderat am 20. Oktober. Die Initiatoren verfügen gemeinsam über eine Mehrheit.

Jérôme Bocuse verurteilt Krawalle und die Beschädigung der Statue seines Vaters. Er kritisiert Frankreichs Regierung und fordert Strafen für die Täter sowie Unterstützung für geschädigte Geschäftsinhaber.