Versicherungsschutz bei Schließung von Betrieben: Fragen und Antworten

| Politik Politik

Für den Fall, dass der Betrieb geschlossen wird, haben viele Untern in den letzten Jahren Versicherungen abgeschlossen. Viele Unternehmer fühlten sich gut abgesichert, doch wird die Erwartungshaltung von vielen Versicherungen derzeit nicht erfüllt (Tageskarte berichtete). Sie teilen den Betrieben mit, dass kein Versicherungsschutz für diesen Fall besteht und/oder beharren auf einer Einzelverfügung der zuständigen kommunalen Behörde.

Der DEHOGA teilt mit, dass er mit Hochdruck an der Klärung der Rechtslage arbeite. Da die Versicherungsverträge unterschiedlich ausgestaltet sind und die Rechtslage komplex ist, können der Verband heute für eine Vielzahl von Verträgen keine abschließende Auskunft geben, möchten nachstehend zu den relevanten Fragen Antworten geben bzw. den aktuellen Sachstand vermitteln.

1. Können die Versicherungen darauf bestehen, dass der Unternehmer eine Einzelverfügung der zuständigen lokalen Behörde beibringen muss oder reicht eine Allgemeinverfügung aus?

Vor einer Woche hat der DEHOGA auch die Politik eingeschaltet, um auf die Versicherungsgesellschaften Einfluss zu nehmen, dass die Allgemeinverfügungen akzeptiert werden. Die oftmals für die Ausstellung zuständigen Gesundheitsämter werden in der derzeitigen Corona Krise für andere Aufgaben benötigt als für die Ausstellung unzähliger Einzelverfügungen. Wir sind zuversichtlich, dass wir sehr zeitnah dazu eine hoffentlich befriedigende Auskunft der Versicherungswirtschaft erhalten.

2. Wie ist die Rechtslage bei den Versicherungsverträgen, die eine Vielzahl von Krankheiten/Krankheitserregern explizit aufführen, aber das Corona-Virus nicht erwähnt ist?

Die Versicherungsgesellschaften lehnen in diesen Fällen derzeit noch eine Zahlung ab, da Corona nicht Bestandteil des Versicherungsvertrages ist. Dies ist aus Sicht der betroffenen Hoteliers und Gastronomen völlig unbefriedigend, da bei Abschluss des Versicherungsvertrages das Corona-Virus nicht bekannt war und aus diesem Grund in keinem Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Auch dieses Problem ist an die Politik, unter anderem an die Wirtschaftsminister der Länder, herangetragen worden. Unabhängig davon steht der DEHOGA Bundesverband in Kontakt mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sowie die DEHOGA Landesverbände in teilweise intensiven Gesprächen mit den in ihrem Verbandgebiet beheimateten Versicherungsgesellschaften und/oder Versicherungsmaklern.

3. Was ist zu tun?

Diese Situation ist eine völlig unbefriedigende. Sie trifft tausende Betriebe. Eine Prozesslawine mit allen damit verbundenen Kosten in diesen Zeiten gilt es in jedem Fall zu verhindern. Aus diesem Grund werden wir weiterhin versuchen mit der Versicherungswirtschaft eine Klärung herbeizuführen. Sollte dies nicht innerhalb der nächsten Tage zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, verbliebe in der Tat nur der Klageweg. Gerne werden wir dann Möglichkeiten prüfen, ein Musterverfahren über den DEHOGA Bundesverband in die Wege zu leiten.

4. Handlungsbedarf für Betroffene

Dessen ungeachtet, sollten alle Betriebe, die eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben, eine Schadensanzeige an ihre Versicherung richten, damit etwaige Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag aufgrund unterlassener oder verspäteter Schadensanzeige nicht verwirkt werden.

Es ist also gegenüber der Versicherung die Betriebsschließung anzuzeigen und unter Fristsetzung zur Zahlung aufzufordern.

Ein Muster für eine Schadensanzeige bei der Versicherung finden Unternehmer hier.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft warnt vor wirtschaftlichen Folgen zentraler AfD-Positionen. Im Mittelpunkt stehen Zuwanderung, offene Grenzen und eine mögliche Abkehr vom Euro.

Der Schweizer Ständerat hat einer Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungen um acht Jahre zugestimmt. HotellerieSuisse fordert nun den Nationalrat zum Mitziehen auf.

Eine Preisstudie im Auftrag der NGG zeigt nach der Mehrwertsteuersenkung zum Jahresbeginn kaum günstigere Restaurantgerichte. Die Gewerkschaft sieht die Entlastung der Gäste als ausgeblieben an. Der DEHOGA widerspricht: Die Steuersenkung sei kein Preissenkungsprogramm, sondern sichere Betriebe und stabilisiere Preise.

Das Schweizer Parlament will freiwillige Trinkgelder von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausnehmen – auch bei elektronischer Zahlung. Der Bundesrat lehnt eine generelle Ausnahme ab und warnt vor möglichen Folgen für die soziale Absicherung.

Die Bundesregierung plant neue Vorgaben für das Bezahlen in Deutschland. Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen ab 2027 neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Welche Verfahren akzeptiert werden müssen und welche Ausnahmen vorgesehen sind.

Die britische Regierung will Regionalbürgermeistern in England künftig die Möglichkeit geben, eine Abgabe auf Übernachtungen zu erheben. Entsprechende Pläne für die sogenannte Touristensteuer stellte nun Wohnungsbauministerin Angela Rayner vor.

Ein politischer Appell des DEHOGA Sachsen-Anhalt, im Nachgang der Landtagswahlen, sorgt für heftigen Streit: Rund 1.700 Kommentare haben sich unter dem Facebook-Beitrag gesammelt. Während einige Nutzer ankündigen, das Bundesland als Reiseziel zu meiden, werfen andere dem Verband vor, Hotellerie und Tourismus zu schaden.

Ferienwohnungen für Touristen, steigende Mieten für Einheimische: In vielen europäischen Städten wächst der Druck auf den Wohnungsmarkt. Die Europäische Kommission will Kommunen und Behörden deshalb einen rechtssicheren Rahmen an die Hand geben, um Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb und Booking stärker zu begrenzen. 

Klare Ansage der Potsdamer Wirtschaft: 85 Prozent der 110 teilnehmenden Unternehmen lehnen die Einführung der kommunalen Verpackungssteuer ab. Das ist das zentrale Ergebnis einer gemeinsamen Mitgliederbefragung verschiedener Verbände.

Hürden für einen gelungenen Einstieg ins Berufsleben müssen abgebaut werden, sagt der Gewerkschaftsbund. Auch auf hohe Lebenshaltungskosten müsse reagiert werden. Wie sich der DGB das vorstellt.