Vom Lockdown betroffene Restaurants und Hotels haben wenig Aussicht auf Entschädigung

| Politik Politik

Die Lockdowns in der Corona-Pandemie haben viele Branchen hart getroffen - aber der Bundesgerichtshof (BGH)  macht Betroffenen wenig Hoffnung auf staatliche Entschädigung. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe bezweifeln, dass die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Entschädigungsregelungen für flächendeckende Betriebsschließungen gedacht sind. Das wurde am Donnerstag in der Verhandlung eines Musterfalls aus Brandenburg deutlich. Das Urteil wird am 17. März verkündet. (Az. III ZR 79/21)

Der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann sagte aber bereits, es gehe hier möglicherweise generell nicht um Staatshaftung, sondern um eine sozialstaatliche Frage. Der Fall habe sehr grundsätzliche Bedeutung. Bundesweit gebe es eine sehr große Zahl ähnlicher Gerichtsverfahren.

Um die Ausbreitung des neuen Virus zu stoppen, hatten Bund und Länder in der ersten Pandemie-Welle im März 2020 das öffentliche Leben mit drastischen Maßnahmen heruntergefahren. Auch die Gastronomie musste schließen, Hotels durften keine Touristen mehr aufnehmen.

Das traf auch Schloss Diedersdorf, einen familiengeführten Betrieb mit Hotel, mehreren Restaurants und großem Biergarten südlich von Berlin (Tageskarte berichtete). Auf dem Gelände gibt es 14 Veranstaltungsräumlichkeiten mit insgesamt 4000 Sitzplätzen, dazu 100 Hotelbetten, sagt Salina Worm, die an der Seite ihres Vaters Thomas Schloss Diedersdorf führt. Im Frühjahr 2020 konnten wochenlang nur noch Glühwein und Bier zum Mitnehmen verkauft werden. «Im Vergleich zu dem, was wir sonst machen, ist das ein Bruchteil», sagt die 21-Jährige.

Das Infektionsschutzgesetz sieht zwar in bestimmten Fällen eine finanzielle Entschädigung vor - aber nur für jemanden, der «als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern» Verdienstausfälle hat.

Salina Worm stört vor allem «die Ungleichbehandlung, die hinter der ganzen Sache steckt»: Ein Betrieb, den die Behörden wegen eines Corona-Falls schließen, werde entschädigt. «Wir haben gesetzeskonform gehandelt und viel Geld in Hygienemaßnahmen investiert», sagt sie. «Wir wurden trotzdem geschlossen, und es gibt keine Entschädigung.»

Die Familie hat 60 000 Euro Soforthilfe bekommen. «Aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun», findet Worm. «Und die Soforthilfe mussten wir jetzt auch zurückzahlen.» Mit der Klage fordert ihr Vater vom Land Brandenburg Entschädigung für die verbliebenen Einbußen, rund 27 000 Euro zunächst. Die genaue Schadenshöhe müsste nachträglich ermittelt werden, falls die Worms Recht bekommen.

Rechtsanwalt Joachim Kummer, der die Familie vor dem BGH vertritt, sagte in der Verhandlung, sein Mandant mache einen Vermögensnachteil von 5438 Euro am Tag geltend - durch entgangenen Gewinn und laufende Kosten. Die Soforthilfe decke gerade einmal elf Tage ab. Worm müsse erst recht entschädigt werden: Niemand aus seinem Betrieb habe Corona gehabt, trotzdem sei er mit den Maßnahmen belegt worden.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) beklagt branchenweit verheerende Folgen. «Insgesamt neun Monate Lockdown und eine Vielzahl von weitreichenden Corona-Maßnahmen haben riesige Löcher in die Bilanzen unserer Unternehmer gerissen», teilt eine Sprecherin mit. Von März 2020 bis Dezember 2021 habe die Branche real 73,8 Milliarden Euro an Umsatz verloren. Das entspreche einem Minus von 40,3 Prozent 2021 und 39,0 Prozent im Jahr 2020.

Muss diese Schäden der Staat ausgleichen? Dafür ist die Situation zu komplex, sagt BGH-Anwalt Guido Toussaint, der das Land Brandenburg vertritt. Die Pandemie habe auch Branchen hart getroffen, die nicht unmittelbar von Schließungsanordnungen betroffen waren. Und die wirtschaftlichen Folgen wären womöglich noch viel höher, hätte der Staat nicht eingegriffen. Es sei nicht Aufgabe der Gerichte, hier eine angemessene Lösung zu finden, sondern des Gesetzgebers.

So hatte es auch das Oberlandesgericht Brandenburg gesehen, das Worms Klage in der Vorinstanz abgewiesen hatte. Eine Regelung sei dem Gesetzgeber vorbehalten - «nicht zuletzt deshalb, weil die Zubilligung von Entschädigungs- oder Ausgleichsansprüchen in Massen-Schadensfällen weitreichende Folgen für die Staatsfinanzen haben kann», heißt es in dem Urteil vom 1. Juni 2021.

Die Corona-Pandemie sei «ein Schadensgroßereignis, das die gesamte Gesellschaft und weite Teile der Wirtschaft traf und trifft». Die «sozialverträgliche Verteilung der pandemiebedingt ungleichen Lasten» sei daher «eine in erster Linie sozialstaatliche Herausforderung». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.