Weimar will zweite Modellphase mit geöffneten Kinos und Hotels

| Politik Politik

Die Stadt Weimar will mit einem ausgebauten Angebot in eine zweite Testphase zur Öffnung des Einzelhandels und der Kultur in der Corona-Krise gehen. Vorstellbar sei, dann auch Bereiche wie Sport, Gastronomie, Theater oder Hotels einzubeziehen, hieß es in einer am Dienstag veröffentlichten Auswertung des Weimarer Modellprojekts. Für Übernachtungsmöglichkeiten in Hotels sei denkbar, dass diese als anerkannte Teststellen gelten und somit das städtische Testkonzept erweitern.

Vom 29. März bis zum 1. April hatten in Weimar mehr als 200 Geschäfte im Rahmen eines von der Landesregierung genehmigten Modellprojektes geöffnet. In den Geschäften galten Abstandsregeln, Hygienemaßnahmen und die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zur Kontaktnachverfolgung mussten sich die Kunden zudem entweder mit der Luca-App digital oder über ein manuelles Formular registrieren. Auch im Kreis Nordhausen ist das Shoppen nach einem negativen Test seit vergangenem Montag und bis zum kommenden Freitag (16. April) im Rahmen eines Modellprojekts erlaubt.

Weimars Oberbürgermeister Peter Kleine (parteilos) zog ein positives Fazit. «Die Auswertung bestätigt unsere erste Einschätzung, dass wir mit dem Verlauf unseres Öffnungsmodelles trotz des enormen Aufwandes zufrieden sein können. Die mehrtägigen Öffnungen haben zu keiner signifikanten zusätzlichen Beschleunigung des Infektionsgeschehens in Weimar geführt», sagte er.

Viele Bürgerinnen und Bürger sowie Händlerinnen und Händler nutzten die Möglichkeit der Öffnung nach Angaben der Stadt. An allen fünf Testtagen seien im Schnitt 3000 Personen getestet worden. Dabei galt Einkaufen als häufigster Grund für einen Schnelltest. Der Großteil der Getesteten seien Weimarerinnen und Weimarer gewesen.

Der Aufwand zur Durchführung des Modells wurde allerdings unter anderem im Hinblick auf das Testen und die damit einhergehende Wartezeit als relativ hoch eingeschätzt. Bei einer Erweiterung des Modells müssten mehr Stellen, wie etwa Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen, Tests durchführen können, hieß es in der Auswertung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.