Mit den Beschlüssen zu einem „harten Lockdown“ werden auch die Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Mitarbeiter justiert. Der DEHOGA fasst zusammen, welche Informationen bislang aus den Beschlüssen und den erläuternden Informationen der Politik vorliegen
Aus den Erläuterungen des Beschlusses sei zu entnehmen, dass die November- und Dezemberhilfen in der bekannten Form vermutlich nicht über das Jahresende hinaus fortgeführt werden sollen.
Stattdessen solle für die betroffenen Betriebe die Überbrückungshilfe III greifen: Dazu heißt es im Beschluss: „Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben.“
Die bereits zuvor angekündigte gesetzliche Klarstellung in Sachen Mieten und Pachten, wird auch im Beschluss aufgegriffen: „Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.“
Die vom Corona-Teillockdown im November betroffenen Unternehmen können mit einer höheren Abschlagszahlung bei den Bundeshilfen rechnen. Der Abschlag steige von 10.000 Euro auf 50.000 Euro, teilte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) am Montag in Schwerin mit.
Für Eltern sollen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen. Kanzleramtschef Helge Braun erläuterte dazu in den Medien, dass man für betroffene Eltern im Infektionsschutzgesetz eine Lohnfortzahlung von 67 Prozent vorgesehen habe, wenn sie keine anderen Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder fänden. Die Lohnfortzahlung werde dem Arbeitgeber vom Staat ersetzt.











