Weniger Bürokratie für Bayerns Gastwirte

| Politik Politik

Entlastung auf bayerischer Ebene: Zum 1. Juni tritt eine Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und des Kostenverzeichnisses in Kraft. Damit setzt das Bayerische Tourismusministerium einen weiteren Schritt zum Bürokratieabbau um.

Veranstalter, wie etwa Gastwirte, müssen bei Veranstaltungen eine Gestattung für vorübergehenden Ausschank von Alkohol beantragen. Ab sofort gibt es eine Genehmigungsfiktion schon nach zwei Wochen: Reicht ein Veranstalter den Antrag bei der Gemeinde ein, gilt die Gestattung in der Regel nach zwei Wochen automatisch als erteilt. Voraussetzung ist, dass die Unterlagen vollständig sind. Muss die Gemeinde im Einzelfall vertieft prüfen, bleibt es beim bisherigen Verfahren. Dies kann der Fall sein, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen. Zudem können die Anträge auch einfach per E-Mail oder über andere von den Kommunen angebotene Optionen wie ausfüllbare Onlinemasken gestellt werden.

Tourismusministerin Michaela Kaniber sieht große Vorteile: „Die neue Regelung ist eine Win-Win-Situation für die bayerischen Gemeinden und Veranstalter. Endlich ist Schluss mit aufwändigen Doppelprüfungen. Schausteller oder Gastwirte weisen ihre Zuverlässigkeit ja bereits durch Reisegewerbekarte oder Gaststättenerlaubnis nach.“ Auch örtliche Vereine profitieren, wenn es bei vergleichbaren früheren Ausschankaktionen keinen Grund zur Beanstandung gab. Und noch ein positiver Punkt: Hat die Gemeinde keinen nennenswerten Verwaltungsaufwand mehr, entfallen für den Antragsteller auch die Gebühren für die Gestattung.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.