Wirtschaft fordert Reform der DSGVO

| Politik Politik

Die deutsche Wirtschaft drängt auf eine grundlegende Reform der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einer aktuellen Befragung des Digitalverbands Bitkom zufolge fordern 79 Prozent der befragten Unternehmen von der Politik, eine solche Reform auf europäischer Ebene voranzutreiben, während 71 Prozent eine Lockerung der Bestimmungen befürworten. Die Ergebnisse der Befragung von 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten legen nahe, dass der Aufwand für Datenschutz in den Unternehmen weiter zunimmt.

Hoher Aufwand und Hemmnis für Digitalisierung

Fast zwei Drittel (69 Prozent) der Unternehmen gaben an, dass der Aufwand für Datenschutz im vergangenen Jahr weiter gestiegen ist. Insgesamt bewerten 97 Prozent den Aufwand als sehr hoch oder eher hoch. Eine deutliche Mehrheit von 77 Prozent sieht den Datenschutz als ein Hemmnis für die Digitalisierung in Deutschland. Im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 70 Prozent. Zudem sind 72 Prozent der Meinung, dass Deutschland es mit dem Datenschutz übertreibe.

Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, betonte die Notwendigkeit, diese Bedenken ernst zu nehmen: „Diese Bewertung der Unternehmen sollten wir ernst nehmen und einen sowohl effektiven als auch praxistauglichen Datenschutz für die digitale Gesellschaft ermöglichen.“ Sie verwies auf die Vorschläge der EU-Kommission für einen „digitalen Omnibus“, merkte aber an, dass die strukturellen Hürden weiterhin bestünden. Dehmel kritisiert, dass die Vielzahl komplexer Vorschriften zu aufwändigen und teils bürokratischen Prozessen führe und forderte dringend Klarheit und Entlastung.

Herausforderungen und Reformwünsche

Als größte Herausforderungen bei der Umsetzung der Datenschutzvorgaben nannten die Unternehmen, dass der Prozess nie abgeschlossen sei (86 Prozent) und Unsicherheit bezüglich der genauen Vorgaben der DSGVO herrsche (82 Prozent). Hinzu kommen wiederkehrende Prüfungen beim Ausrollen neuer Tools (77 Prozent). Weitere Kritikpunkte sind allgemein zu hohe Anforderungen (69 Prozent), die uneinheitliche Auslegung innerhalb der EU (54 Prozent) und die mangelnde Beratung durch Aufsichtsbehörden (54 Prozent).

Innerhalb der Unternehmen bindet der Datenschutz knappe Ressourcen. Als interne Herausforderungen werden der Zeitaufwand für IT- und Systemumstellungen (50 Prozent) und der Aufwand, Beschäftigten die komplexen Anforderungen verständlich zu machen (46 Prozent), genannt. Auch ein Mangel an qualifizierten Beschäftigten für die Umsetzung (38 Prozent) wird thematisiert.

Die Unternehmen äußerten konkrete Wünsche für eine Nachbesserung der DSGVO. Rund drei Viertel wünschen sich eine Reduzierung der Dokumentationspflicht von Verarbeitungstätigkeiten (76 Prozent) und die Abschaffung des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt (73 Prozent). Jeweils rund 60 Prozent der Unternehmen plädieren für eine vereinfachte Nutzung pseudonymisierter Daten (63 Prozent), eine verpflichtende praxisnähere Beratung durch die Aufsichtsbehörden (62 Prozent), mehr Rechtssicherheit bei der Interessenabwägung (61 Prozent) und weniger Informationspflichten (60 Prozent). Dehmel fasste zusammen: „Es geht den Unternehmen darum, die DSGVO nach sieben Jahren praxistauglich zu machen. Datenschutz muss verständlich und anwendbar sein.“

Der größte Aufwand entsteht derzeit bei der Dokumentationspflicht von Verarbeitungstätigkeiten (73 Prozent) sowie der technischen Implementierung (69 Prozent).

Kritik an Aufsichtsbehörden und Datenschutzverstöße

Die Unternehmen üben auch Kritik an der Praxis der Aufsichtsbehörden. 69 Prozent beklagen eine zu strenge Anwendung der DSGVO durch die deutschen Datenschutzbehörden. Dies führe dazu, dass Unternehmen aus Angst vor Verstößen überziehen (62 Prozent). Eine knappe Mehrheit von 53 Prozent befürwortet eine Zentralisierung der Datenschutzaufsicht auf Bundesebene.

Ein Viertel der Unternehmen berichtete von Datenschutzverstößen innerhalb der letzten zwölf Monate. Bei 19 Prozent gab es einen Verstoß, bei 6 Prozent mehrere. 57 Prozent dieser Unternehmen haben die Verstöße an die Aufsicht gemeldet. Als Folge des größten Datenschutzverstoßes nannten 93 Prozent den organisatorischen Aufwand, gefolgt von einem Bußgeld (51 Prozent).

Auswirkungen auf Künstliche Intelligenz

Mit Blick auf Künstliche Intelligenz wird die Rolle des Datenschutzes zunehmend kritisch gesehen. 71 Prozent der Unternehmen fordern eine Anpassung des Datenschutzes an das KI-Zeitalter, da für mehr als zwei Drittel (69 Prozent) der Datenschutz das Training von KI-Modellen erschwere. Die Sorge wächst, dass der Datenschutz KI-entwickelnde Unternehmen aus der EU vertreibt, dies befürchten 63 Prozent (2024: 52 Prozent). 57 Prozent sehen die Anwendung von KI in der EU generell eingeschränkt. Umgekehrt sehen aber 58 Prozent der Unternehmen, dass der Datenschutz auch Rechtssicherheit bei der Entwicklung von KI-Anwendungen schafft.

Weitere politische Forderungen

Die Unternehmen richten weitere Wünsche an Politik und Verwaltung. 85 Prozent wünschen sich verständlichere Datenschutzvorgaben und ebenso viele eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei Datenschutzvorfällen. Darüber hinaus stehen eine bessere Abstimmung von Datenschutz und anderen Regulierungen (69 Prozent) sowie eine bessere Hilfestellung durch Datenschutzbehörden (62 Prozent) auf der Agenda. 53 Prozent befürworten differenziertere Datenschutzanforderungen nach Unternehmensgröße.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen.