Der jahrelange Streit um den Lärm des Nachtlebens in der Heidelberger Altstadt geht in eine neue Runde. Der Gemeinderat der Universitätsstadt stimmte bei seiner ersten Sitzung mit großer Mehrheit dafür, Rechtsmittel gegen ein Urteil zugunsten lärmgeplagter Anwohner einzulegen.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte Anfang August dieses Jahres für den Gemeinderat bindende Schließzeiten für die Gastronomie in dem Ausgehviertel ab 24 Uhr unter der Woche und ab 2.30 Uhr von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag festgelegt. Der Richterspruch bedroht aus Sicht seiner Gegner das lebendige Nachtleben einer Stadt mit einem überdurchschnittlich jungen Publikum und wirke sich für die Gastronomie verheerend aus.
Doch die Berufungsinstanz ist der Verwaltungsgerichtshof (VGH), der Ende März 2018 bereits die damals geltenden Sperrzeiten - montags bis donnerstags ab 2 Uhr, donnerstags bis sonntags ab 4 Uhr - für unwirksam erklärte. Die Richter stellten schon damals den Gesundheitsschutz der Anwohner über die Interessen von Wirten und Partygängern. Insofern birgt das Einlegen von Rechtsmitteln ein hohes Risiko. (dpa)