Arbeiterkammer Wien vs. Tui: Bestimmte Gebühren nicht mehr erlaubt

| Tourismus Tourismus

Die Arbeiterkammer Wien klagte gegen zehn Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseanbieters Tui Deutschland und bekam nun größtenteils vom Oberlandesgericht Wien recht: Stornogebühren und diverse Bearbeitungsgebühren etwa für Korrekturen bei Kinderrabatten, Umbuchungen, individuelle Reisen & Co. sind unzulässig. Die AK hat für betroffene Konsument:innen einen Musterbrief erstellt, um die unrechtmäßigen Gebühren zurückzuverlangen.

Stornogebühren bei Rücktritt vor Reisebeginn: Tui hat sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten, statt der vereinbarten Pauschale eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern. Tui musste aber nachweisen, dass sie dadurch wesentlich mehr Aufwand hatten als durch die jeweils anwendbare Pauschale. Die Stornopauschalklausel ist unzulässig: Tui konnte demzufolge immer höhere Stornokosten verrechnen – das ist für Kund:innen intransparent und gröblich benachteiligend. Es kommt daher zum vollständigen Entfall der gesamten Stornopauschalklausel – sie kann in voller Höhe zurückverlangt werden!

Bearbeitungsgebühren von 50 Euro Kinderermäßigungen: Tui hat sich beispielsweise bei falschen Altersangaben bei Kindern vorbehalten, Differenzen zum konkreten Reisepreis mit einer Bearbeitungsgebühr von 50 Euro nachzuberechnen. Die Klausel ist gröblich benachteiligend: Bei kundenfeindlichster Auslegung könnte Tui diese Gebühr einheben, unabhängig davon, ob Konsument:innen ein Verschulden an diesen falschen Angaben trifft oder nicht.

Bearbeitungsgebühren bei „individueller Reise“ von höchstens 50 Euro pro Person und Woche: Eine Klausel sah vor, dass der Reiseveranstalter für die Bearbeitung individueller, von der jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender Reisen eine Gebühr von maximal 50 Euro pro Reisende:n und Woche einheben kann. Die Klausel ist intransparent und daher rechtswidrig: Für Konsument:innen ist es nicht erkennbar, ob ein geäußerter individueller Reisewunsch ein Sonderwunsch oder eine „individuelle Reise“ ist.

„Angemessene Bearbeitungsgebühr“ pro Person bei Flug- und/oder Hotelumbuchung: Bei von Reisenden gewünschten Flug- und/oder Hotelumbuchungen hat sich der Reiseveranstalter in einer Klausel vorbehalten, zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten eine „angemessene Bearbeitungsgebühr“ pro Person zu verlangen. Die Klausel ist unzulässig, weil für Konsument:innen völlig unklar bleibt, was als „angemessene Bearbeitungsgebühr“ verlangt werden kann.

50 Euro Umbuchungsgebühr: Die Verrechnung einer gesonderten Gebühr von 50 Euro pro Person im Fall einer Umbuchung (etwa des Termins, Orts) ist gröblich benachteiligend. Die Klausel ist unzulässig und sachlich nicht gerechtfertigt: Die Bearbeitungsgebühr wäre unabhängig vom Verschulden zu entrichten und auch unabhängig davon, ob ein konkreter Mehraufwand entstanden ist.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Streit ums Handgepäck: Das Oberlandesgericht in Hamm kippt die Ein-Stück-Regel einer spanischen Fluggesellschaft. Zu den umstrittenen Maßen sagen die Richter aber nichts.

Die Bemühungen von Schweiz Tourismus, den Overtourismus durch eine gezielte Lenkung der Gäste zu dämpfen, zeigen bislang keine messbare Wirkung. Während touristische Zentren weiter stark wachsen, profitieren kleinere Regionen kaum von der staatlich geförderten Strategie.

Der World Travel & Tourism Council (WTTC) hat eine weltweite Kampagne zur Bestimmung der 7 zeitgenössischen Weltwunder gestartet. Der Auswahlprozess orientiert sich an festen Kriterien und ist auf ein Jahr angelegt.

Mit der Eröffnung der Tiroler Zugspitzbahn am 5. Juli 1926 begann eine neue Ära des Alpentourismus. Als erste Seilbahn Tirols und zweitälteste Österreichs machte sie die Zugspitze erstmals bequem für Gäste aus aller Welt erreichbar.

Der Deutsche Reiseverband prognostiziert für das laufende Touristikjahr trotz geopolitischer Unsicherheiten ein leichtes Umsatzwachstum. Während Mittelmeerziele und Kreuzfahrten zulegen, bleiben Fernreisen hinter den Erwartungen zurück.

Der Deutsche Alpenverein, der Österreichische Alpenverein und Alpenvereine in Südtirol starten eine gemeinsame Kampagne gegen Bettwanzen auf Berghütten. Beim DAV sind nach eigenen Angaben jährlich fünf bis 20 Hütten betroffen.

Eine neue Untersuchung zeigt, dass zwei Drittel der deutschen Geschäftsreisenden ihre Dienstreisen für private Aufenthalte verlängern. Besonders inländische Großstädte profitieren von diesem Trend, bei dem Reisende im Durchschnitt drei zusätzliche Nächte buchen.

Eine aktuelle Untersuchung zeigt deutliche Preisunterschiede bei deutschen Ferienhäusern, wobei Sylt das Ranking anführt. In den Alpenregionen bleibt der Tegernsee die teuerste Lage, erreicht jedoch nicht das Preisniveau der Küstenhotspots.

Für das von der Helma-Insolvenz betroffene Ostseeresort Olpenitz ist ein neuer Investor gefunden worden. Der Käufer übernimmt rund 39.000 Quadratmeter Entwicklungsflächen und soll auch weitere Bauabschnitte des Poseidon fertigstellen.

Die Niederlande sind weit mehr als nur das Land von Tulpen, Windmühlen und Käse. Für viele Reisende bietet das Nachbarland eine perfekte Mischung aus Entspannung, Natur und Kultur. Wer eine Auszeit vom Alltag sucht, muss nicht unbedingt in den Flieger steigen. Ein Urlaub bei den niederländischen Nachbarn ist unkompliziert, abwechslungsreich und ideal für Familien, Paare oder Alleinreisende.