BGH kündigt Corona-Entscheidung im Reiserecht für August an

| Tourismus Tourismus

Ein Mann kündigt bei Ausbruch der Pandemie eine gebuchte Pauschalreise, wenig später wird sie sowieso unmöglich - muss er trotzdem Stornogebühren zahlen? Das prüfen die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) seit Dienstag. Ursprünglich hatten sie gleich eine Entscheidung verkünden wollen. Nach weiteren Beratungen im Anschluss an die Verhandlung wurde der Termin aber ohne Angabe von Gründen auf den 2. August verschoben.

Es ist der erste Corona-Fall im Reiserecht, der die obersten Zivilrichter erreicht hat. Der Kläger hatte bei einem Münchner Veranstalter für mehr als 6000 Euro eine Japan-Reise gebucht, die vom 3. bis 12. April 2020 stattfinden sollte. Am 1. März trat er wegen der sich zuspitzenden Lage von der Reise zurück und bezahlte vertragsgemäß 25 Prozent Stornokosten, knapp 1540 Euro. Ende März erging für Japan ein Einreiseverbot. Nun will er das Geld zurück.

Laut Gesetz kann der Kunde jederzeit von seiner Buchung zurücktreten. Dem Reiseveranstalter steht aber eine «angemessene Entschädigung» zu - die Stornogebühren. Ein Recht auf kostenlosen Rücktritt gibt es nur, «wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen».

Bisher ist umstritten, ob es dabei allein auf den Zeitpunkt des Rücktritts oder auch auf die weitere Entwicklung ankommt. Je nach Gericht wird mal so, mal so geurteilt. Die BGH-Richter tendieren nun dazu, auch die nachträglichen Entwicklungen in den Blick zu nehmen, wie der Vorsitzende Klaus Bacher in der Verhandlung sagte.

Dem Kläger würde das helfen: Das Landgericht München I hatte dem Veranstalter Recht gegeben, weil es am 1. März 2020 noch keine Reisewarnung gab und sich die Situation auch hätte entspannen können. «Ein erhebliches Infektionsgeschehen zu diesem Zeitpunkt wird nicht vorgetragen», heißt es in dem Urteil. Dazu äußerte sich Bacher kritisch: Möglicherweise reiche schon Ungewissheit aus, um es unzumutbar zu machen, sich auf eine Reise einzulassen.

Allerdings spielen die Richter auch mit dem Gedanken, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten. Denn für Pauschalreisen gibt es in einer EU-Richtlinie einheitliche Regeln. Der österreichische Oberste Gerichtshof hat bereits in einem ganz ähnlichen Fall Fragen in Luxemburg vorgelegt. Bachers Senat steht nun vor der Entscheidung, ob er auch diesen Weg geht. (Az. X ZR 53/21)

Inzwischen bieten viele Reiseveranstalter unter bestimmten Bedingungen eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung wegen Corona an. Bei sogenannten Flex-Tarifen lässt sich die Möglichkeit gegen Aufpreis hinzubuchen. Reisende, die Flug und Unterkunft auf eigene Faust buchen, sind generell nicht so gut abgesichert wie Pauschalurlauber. Für sie gelten nicht dieselben Regeln. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit „Voltron Nevera powered by Rimac“ wartet ab 26. April im neuen Kroatischen Themenbereich des Europa-Park ein brandneues, actiongeladenes Achterbahn-Highlight auf alle Besucher. Die 14. Achterbahn des Europa-Park beschleunigt gleich vier Mal katapultartig auf bis zu 90 Stundenkilometer, davon einmal rückwärts.

 

Spektakuläre 50 Meter Höhe, 36 geschlossene Gondeln, moderne weiße Optik und Full-LED-Beleuchtung: Ab sofort dreht sich das Riesenrad „Circle of Life“ wieder auf dem Eventplatz neben der Seebrücke im Ostseebad Heringsdorf. Bis Oktober 2024 wird es die Besucher täglich mit einzigartigen Ausblicken begeistern.

Radelnd unterwegs zwischen alten Fachwerkhäusern oder durch urwaldartige Rheinauen, Zweirad-Hopping zu urigen Hofläden oder mit der Picknickdecke auf dem Gepäckträger zu den idyllischen Queichwiesen – die Südpfalz lockt mit jeder Menge Gelegenheiten für aktive Urlaubsmomente. Erstmalig können Pedalritter im Frühsommer 2024 zwei Spargel- und Erdbeer-Touren erfahren oder am Aktionstag „Radel ins Museum“ Museen der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße entdecken.

Pinterest ist Anlaufstelle für Millionen von Nutzern, die nach Reiseinspiration suchen. Auf der Plattform werden eine Milliarde Suchanfragen zum Thema Reisen pro Jahr verzeichnet. Welche Anfrage rund im das Reisen besonders beliebt sind, hat Pinterest jetzt veröffentlicht.

Als Kreuzfahrt-Stadt wird Hamburg immer beliebter: 2023 gingen so viele Passagiere wie noch nie in der Hansestadt aufs Schiff. Der Schiffstourismus in der Hansestadt soll auch nachhaltiger werden.

Zehntausende Menschen haben am Samstag unter dem Motto «Die Kanaren haben eine Grenze» gegen Massentourismus demonstriert. Insgesamt 55 000 Demonstranten forderten eine Obergrenze der Zahl der Touristen oder etwa bezahlbaren Wohnraum für Einheimische.

235 Vertreter der internationalen Reiseindustrie und 110 Medienvertreter aus 38 Ländern nehmen am 50. Germany Travel MartTM (GTM) der DZT in Chemnitz teil. Vom 21. Bis 23. April 2024 informieren sie sich beim GTM über die neuesten Trends, Entwicklungen und touristischen Produkte in Deutschland, lernen die Region kennen und verhandeln Geschäftsabschlüsse.

Als erste Stadt der Welt verlangt Venedig jetzt Eintritt: Wer ein paar Stunden zwischen Markusplatz und Rialtobrücke verbringen will, muss zahlen. Die Tourismusbranche beobachtet das genau.

Amsterdam will die Hälfte der anlegenden Flusskreuzfahrtschiffe streichen. Innerhalb von fünf Jahren solle die Zahl der Schiffe, die in der Stadt anlegen dürfen, halbiert werden. Die Stadt schätzt, dass dadurch pro Jahr rund 270 000 Touristen weniger die Stadt besuchen werden. 

 

Mehr als 11 Millionen verkaufte Tickets, von vielen als Tarifrevolution gefeiert: Das Deutschlandticket im Nah- und Regionalverkehr wird bald ein Jahr alt. Seit dem 1. Mai 2023 kann es bundesweit im Nah- und Regionalverkehr genutzt werden. Der monatliche Preis liegt in der Regel bei 49 Euro - aber wie lange noch?