BGH stellt Kriterien für kostenlosen Reiserücktritt in der Pandemie auf

| Tourismus Tourismus

Gerade in den ersten Corona-Monaten haben viele Urlauber ihre Buchung zurückgezogen - wann geht das kostenlos, wann werden Stornogebühren fällig? Pauschal beantworten lässt sich das nicht, wie die ersten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag zeigen. In Kombination mit der Art der Reise können Alter und Vorerkrankungen eine Rolle spielen. Entscheidend sind aber immer die genauen Umstände im Einzelfall. 

Grundsätzlich haben Pauschalurlauber das Recht, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Dem Reiseveranstalter steht allerdings eine «angemessene Entschädigung» zu - die Stornogebühren. Ein kostenfreier Rücktritt ist im Gesetz nur ausnahmsweise vorgesehen: nämlich dann, «wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen».

Der Ausbruch der Corona-Pandemie ist laut BGH ein solcher außergewöhnlicher Umstand, der zumindest im Sommer 2020 das Potenzial hatte, eine Reise erheblich zu beeinträchtigen. Um diesen Zeitraum ging es in allen drei Fällen, die zur Verhandlung ausgewählt wurden. Sie seien nur auf den ersten Blick ähnlich gelagert, sagte der Senatsvorsitzende Klaus Bacher. Tatsächlich spielen jeweils unterschiedliche Faktoren eine Rolle.

1. Mit Mitte 80 und anfälliger Lunge auf Flusskreuzfahrt?

Der Fall: Eine 84-Jährige wollte im Juni 2020 eine Flusskreuzfahrt auf der Donau machen. Da sie schon öfter Probleme mit Lungen- und Bronchialentzündungen hatte, riet ihr die Hausärztin dringend ab. Zwei Wochen vor Reisebeginn stornierte die Frau ihre Buchung aus dem Januar. Die Kreuzfahrt fand mit Hygienekonzept statt. So galt Maskenpflicht auf den Gängen, und im Speisesaal wurde in zwei Schichten gegessen. Außerdem gingen statt 176 nur 100 Passagiere an Bord. Die Reise sollte ziemlich genau 1600 Euro kosten. Der Veranstalter wollte von der Frau 85 Prozent Stornogebühren.

Die Entscheidung: Die Frau muss nichts bezahlen. Ihr Alter kann zu ihren Gunsten berücksichtigt werden. Denn zum Zeitpunkt der Buchung sei es völlig egal gewesen, in der Pandemie aber plötzlich zum Risikofaktor geworden, sagte Bacher. Gleichzeitig habe das zuständige Landgericht zu Recht angenommen, dass das Ansteckungsrisiko wegen der beengten Verhältnisse an Bord deutlich größer gewesen sei als zu Hause. Und es habe noch keine Impfungen und Therapien gegeben. Wichtig: Darauf können sich keine Senioren berufen, die noch nach Ausbruch der Pandemie eine Reise gebucht haben. Hier dürften die Gerichte davon ausgehen, dass sie wussten, worauf sie sich einlassen.

2. Nicht nach Mallorca, weil das Hotel geschlossen ist?

Der Fall: Ein Mann hatte für zwei Erwachsene und ein Kind für Juli 2020 eine Pauschalreise auf die spanische Ferieninsel Mallorca gebucht. Mit Flügen und Halbpension sollte der Urlaub etwas mehr als 3500 Euro kosten. Anfang Juni erklärte der Mann den Rücktritt. Das gebuchte Hotel war damals laut Landgericht «pandemiebedingt nicht geöffnet». Es machte auch im Juli nicht wieder auf.

Die Entscheidung: Das geschlossene Hotel allein ist für den BGH kein Grund, dem Mann die Stornogebühren zu erlassen. Bacher sagte, es gebe zwar Fälle, in denen die Auswahl eines ganz bestimmten Hotels für den Urlauber eine besondere Rolle spiele. Davon könne aber nicht generell ausgegangen werden. Hier gab es in derselben Anlage noch ein zweites Hotel einer besseren Kategorie - der Veranstalter hätte also die Möglichkeit gehabt, der Familie eine Alternative anzubieten. Das zuständige Landgericht muss sich den Fall jetzt noch einmal anschauen. Denn aus dem bisherigen Urteil geht auch nicht klar genug hervor, wie sonst die Corona-Lage am Urlaubsort war.

3. Für eine Kreuzfahrt bezahlen, die nie stattfand?

Der Fall: Ein Mann hatte für August 2020 eine Ostsee-Kreuzfahrt gebucht und bei einem Gesamtpreis von mehr als 8000 Euro rund 3200 Euro angezahlt. Ende März trat er vom Vertrag zurück. Zu diesem Zeitpunkt gab es eine weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts vor «nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland». Einige Monate später, im Juli, sagte der Veranstalter die Kreuzfahrt komplett ab. Von dem Kunden behielt er einen Teil der Anzahlung ein.

Die Entscheidung: Die BGH-Richter neigen dazu, in solchen Fällen auch die nachträgliche Entwicklung zu berücksichtigen. Sie meinen, dass man sich nicht nur den Zeitpunkt des Rücktritts anschauen kann. Für Pauschalreisen gibt es allerdings in einer EU-Richtlinie einheitliche Regeln. Der Senat will deshalb zunächst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu dem Aspekt abwarten. Dort hatten die Karlsruher Richter bereits Anfang August in einem anderen Fall angefragt. Das Verfahren zur Kreuzfahrt wird solange ausgesetzt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Untersuchung von Urlaubstracker zeigt große regionale Unterschiede bei kostenfreien Attraktionen auf europäischen Inseln. Während Malta die höchste Gesamtdichte an kostenlosen Angeboten aufweist, punkten andere Destinationen mit umfangreichen Strand- oder Wanderwegenetzen.

Four Seasons hat die Flugrouten der Private Jet Experience für das Jahr 2028 vorgestellt. Die Reisen kombinieren Langstreckenflüge im Privatjet mit Aufenthalten in neuen und bestehenden Hotels von Four Seasons.

Fit Reisen hat europäische Urlaubsorte auf ihre Gräserpollen-Belastung untersucht. Während Tórshavn auf den Färöern und nordische Regionen nahezu pollenfrei sind, verzeichnen das portugiesische Alentejo und Standorte in der Schweiz die höchsten Werte.

Der Deutschland-Tourismus verzeichnete im Winter 2025/2026 mit 117,2 Millionen Übernachtungen das zweitstärkste Ergebnis seiner Geschichte. Trotz steigender Auslastung in der Hotellerie leidet das Gastgewerbe unter einem deutlichen Zuwachs bei den Insolvenzen, während die Konsumzurückhaltung auch den Tagestourismus bremst.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass persönliche Interessen und Empfehlungen aus dem Umfeld die Urlaubsplanung in Deutschland dominieren. Nur fünf Prozent der Befragten lassen sich bei der Auswahl ihrer Reiseziele von Trends aus sozialen Netzwerken leiten.

Die Zahl der Passagiere, die von deutschen Häfen aus eine Hochseekreuzfahrt antreten, ist im Jahr 2025 auf einen neuen Höchstwert gestiegen. Auch im EU-weiten Vergleich gab es deutliche Zuwächse, wobei Italien und Spanien die Liste anführen.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass drei Viertel der Österreicher ihre Urlaubsplanung an die gestiegenen Mobilitätskosten anpassen. Während viele auf nähere Ziele oder das Auto ausweichen, verzichten zwölf Prozent vollständig auf eine Reise.

Sachsen hat unter dem Slogan „Alles auf einen Augenblick“ eine neue Ganzjahreskampagne gestartet. Die Marketingmaßnahmen konzentrieren sich auf die UNESCO-Welterbestätten des Freistaates und umfassen neben dem deutschsprachigen Raum auch internationale Zielmärkte.

Spanien und Griechenland statt östliches Mittelmeer: Der Iran-Krieg verändert das Reiseverhalten vieler Urlauber. Beim Reisekonzern Tui wird die Sommerreise kurzfristiger gebucht.

99,99 Euro für fünf Personen – hin und zurück, egal wohin im Land. Was hinter dem neuen Familienangebot der Bahn steckt. Und wie sich generell beim Reisen auf der Schiene sparen lässt.