Erzgebirge und Augsburger Wassersystem zum Unesco-Welterbe ernannt 

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In seiner 43. Sitzung in Baku hat das Unesco-Welterbekomitee die „Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří“ sowie das historische Wassermanagement-System in Augsburg in die Unesco-Welterbeliste aufgenommen. Der Welterbetitel ist die höchste Auszeichnung, die ein Kulturgut erlangen kann. „Der Ruf Sachsen als Kulturreiseziel Nummer 1 in Deutschland wird dadurch eindrucksvoll untermauert“, sagte Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig am Sonntag in Dresden. „Ich freue mich für die Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří und sende allen, die sich für die Anerkennung eingesetzt haben, meine Glückwünsche.“

Über acht Millionen Gäste aus dem In- und Ausland entscheiden sich jedes Jahr für einen Urlaub zwischen dem Vogtland und der Oberlausitz. Im Fokus der Besucher stehen vor allem Kunst- und Kulturhighlights von internationalem Renommee sowie die Kunstwerke, die die Natur geschaffen hat. „Speziell für das Erzgebirge bietet der Welterbetitel die Chance, internationale Aufmerksamkeit zu erlangen und die Region als bedeutenden Teil der über 1.000 Jahre alten Kulturlandschaft Sachsens mit seinen charakteristischen Merkmalen national und weltweit noch stärker in den Fokus der touristischen Vermarktung zu rücken“, so Dulig.

Auf der Nominierungsliste des Welterbekomitees standen in diesem Jahr 38 Stätten weltweit. Die „Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří“ als grenzüberschreitender, deutsch-tschechischer Antrag, war als einer der drei deutschen Bewerber nominiert. Die „Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří“ setzt sich aus 22 Bestandteilen zusammen: 17 auf deutscher und fünf auf tschechischer Seite. 

Das historische Wassermanagement-System in Augsburg wurden ebenfalls zum Welterbe ernannt. Das System wurde von den Römern angelegt und zieht sich durch Kanäle und Pumpwerke durch die Stadt. 

Das Unesco-Welterbekomitee besteht aus Vertretern von 21 derjenigen 193 Staaten, die der Welterbekonvention beigetreten sind. Sie werden von der Generalversammlung für jeweils sechs Jahre gewählt. Es entscheidet jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste sowie über Erweiterungsanträge. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Erhaltungszustand der eingeschriebenen Stätten, entwickelt Lösungen für bedrohte Stätten und bespricht die Beiträge des Welterbeprogramms zur Erreichung der Globalen Nachhaltigkeitsziele.


 

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